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Jugendgewalt – Tödliche Messerstecherei am Bahnhof Jungfernstieg am 14. Mai 2010

Dienstag, 18.05.2010

Am Abend des Freitag, 14. Mai 2010, wurde ein 19-jähriger Heranwachsender im Bereich des S-Bahnhofs Jungfernstieg aus einer Gruppe von fünf Jugendlichen attackiert und durch einen Messerstich in den Oberkörper tödlich verletzt; sein Begleiter blieb offenbar unverletzt – anders als ein weiterer, bisher nicht identifizierter Mann, der offenbar unmittelbar zuvor von der Gruppe angegriffen worden war. Fünf Tatverdächtige konnten bisher ermittelt werden – vier von ihnen wurden festgenommen. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

1.1. Wer war – auch über das Opfer und die Beschuldigten hinaus – an dem Geschehen beteiligt und um wen handelt es sich (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)? Welche Handlungen bzw. Tatbeteiligungen werden den einzelnen Personen vorgeworfen, welche Delikte werden den Beschuldigten zur Last gelegt?

1.2. Trifft es zu, dass der 16-jährige Elias A. als Haupttäter gilt und die tödlichen Stiche gestanden hat? Wenn nein, wie ist der Stand hierzu? Wenn ja, gibt es weitere als Täter Verdächtige? Wenn ja, wen?

1.3. Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit Alkohol und andere Drogen eine Rolle gespielt haben?

1.4. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, woher das Tatwerkzeug stammte und inwieweit weitere Beteiligte Messer oder andere Waffen mit sich führten?

 

2. Wie ist der Stand des Strafverfahrens?

2.1. Wie viele mutmaßlich an der Tat Beteiligte konnten mittlerweile ermittelt werden?

2.2. Inwieweit und seit wann befinden sich welche Tatverdächtige in Haft und warum?

2.3. Welche Tatbeteiligten befinden sich nicht (mehr) in Haft und warum nicht (Weshalb wurde von der Zuführung abgesehen bzw. wann und mit welcher Begründung hat das Gericht die Inhaftierung abgelehnt oder aufgehoben)?

 

3. Was ist über die ermittelten Beschuldigten jeweils im Einzelnen bekannt?

3.1. Mit dem 16-jährigen deutschen Elias A. wurde ein Jugendlicher aus Hamburg-Neustadt festgenommen, der als Intensivtäter registriert ist. Was ist darüber hinaus über den Jugendlichen bekannt?

3.1.1. Geht Elias A. zur Schule, ist er berufstätig oder absolviert eine Ausbildung? Was ist über den schulischen Werdegang des 16-Jährigen bekannt? Welche Schule besucht(e) der Jugendliche, wann und aus welchen Gründen kam es zu etwaigen Schulwechseln, inwieweit kam es zu Fehlzeiten und wie wurde im Einzelnen darauf reagiert?

3.1.2. Welche Erkenntnisse gibt es – über die deutsche Staatsangehörigkeit hinaus – über die Herkunft des 16-Jährigen?

3.1.3. Mit welchen Delikten war der Jugendliche der Polizei wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.1.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an welches Jugendamt oder das Familieninterventions-Team FIT gegeben? Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 16-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit 16-Jährigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

3.1.5. Inwieweit war der Tatverdächtige bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

3.1.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

3.1.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 16-jährigen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 16-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

3.1.8. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

3.1.9. Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Jugendlichen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

3.2. Was ist über den 17-jährigen deutschen Tatverdächtigen bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.2.1. Ist der Beschuldigte zur Schule gegangen, ist er berufstätig oder absolviert eine Ausbildung?

3.2.2. Handelt es sich bei dem Jugendlichen um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen?

3.2.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.2.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann und aus welchem Anlass von Seiten der Polizei an das FIT oder ein anderes Jugendamt gegeben?

3.2.5. Inwieweit war der Tatverdächtige bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

3.2.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

3.2.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem 17-Jährigen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 17-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

3.2.8. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

3.2.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 17-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

3.2.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

 

3.3. Was ist über den dritten Festgenommenen, den 17-jährigen Tatverdächtigen türkischer Staatsangehörigkeit bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.3.1. Was ist über Schulbesuch oder Berufstätigkeit des 17-Jährigen bekannt?

3.3.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort und Herkunft des 17-Jährigen?

3.3.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.3.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an das Jugendamt gegeben?

3.3.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

3.3.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

3.3.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 17-Jährigen befasst?

3.3.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

3.3.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

3.3.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

3.4. Welche Erkenntnisse gibt es über den 18-jährigen deutschen Tatverdächtigen? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.4.1. Der Heranwachsende wurde an seiner Arbeitsstätte festgenommen. Was ist über die Berufstätigkeit des jungen Mannes bekannt?

3.4.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort und Herkunft des 18-Jährigen?

3.4.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.4.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an das Jugendamt gegeben?

3.4.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

3.4.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

3.4.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 18-Jährigen befasst?

3.4.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

3.4.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

3.4.10 Inwieweit hat das Senatskonzept gegen Jugendgewalt („Neun Säulen“) bei diesem Tatverdächtigen im Hinblick auf evtl. Vortaten gegriffen/nicht gegriffen (bitte begründen)?

 

3.5. Welche Kenntnisse gibt es über den ermittelten fünften Tatbeteiligten und ggf. weitere Tatverdächtige? (Bitte jeweils detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)?