Zum Hauptinhalt springen

Jugendgewalt – Tödliche Messerstecherei am Bahnhof Jungfernstieg am 14. Mai 2010 (Erste Nachfrage zu Drs. 19/6238 zum Beschuldigten Elias A.)

Freitag, 28.05.2010

Am Abend des Freitag, 14. Mai 2010, wurde ein 19-jähriger Heranwachsender im Bereich des S-Bahnhofs Jungfernstieg aus einer Gruppe von fünf Jugendlichen attackiert und durch einen Messerstich in den Oberkörper tödlich verletzt. Der 16-jährige Beschuldigte Elias A. hat eingeräumt, dem Opfer den Stich versetzt zu haben. Die Antwort des Senats auf unsere Anfrage Drs. 19/6238 zur Vorgeschichte der Tatverdächtigen zeigt erhebliche Defizite von Behörden und Justiz im Umgang mit dem Minderjährigen.

Im Nachgang hierzu fragen wir den Senat:

1. Meldungen der Polizei an das FIT

Der Senat hat auf unsere Anfrage mitgeteilt, das Familieninterventions-Team der Sozialbehörde sei mit dem Beschuldigten Elias A. befasst gewesen. Die erste Meldung der Polizei an das FIT sei am 12. August 2009 erfolgt, die letzte am 19. Mai 2010. Wann genau hat es jeweils weitere Meldungen der Polizei an das FIT oder an andere Jugendämter gegeben und welche Angaben können jeweils über Anlässe und Inhalt dieser Meldungen gemacht werden?

2. Informationen des FIT an die Schulen

Hat es Informationen des FIT an die Schulen gegeben, welche Elias A. besucht hat? Welche Informationen hat das FIT zu welchen Zeitpunkten an welche Schulen übermittelt und welche Informationen hat insbesondere die letzte von Elias besuchte Schule erhalten?

3. Informationen an die letzte von Elias besuchte Schule

Welche Informationen hat die letzte Schule (D), welche der Jugendliche besucht hat, über diesen bekommen und wann?

4. Meldung Gewaltvorfälle

In der Antwort des Senats ist von einer Meldung die Rede, in der die allgemeinbildende Schule B einen Gewaltvorfall an REBUS und an die Beratungsstelle Gewaltprävention der Schulbehörde berichtet hat.

a) Wann genau ist diese Meldung erfolgt und was für einen Vorfall hatte sie zum Gegenstand?

b) Welche Meldungen über Gewaltvorfälle hat es darüber hinaus betreffend den Jungen Elias A. gegeben, wann und aus welchem Anlass?

c) Gibt es Anhaltspunkte, dass der Schüler an weiteren meldepflichtigen Vorfällen beteiligt gewesen ist, bei denen eine Meldung unterblieben ist? Inwiefern, welche Vorfälle hat es gegeben und warum sind sie nicht gemeldet worden?

d) Hat es auf Senatsseite Recherchen gegeben, ob und welche Gewaltvorfälle ungemeldet geblieben sind, wann und welche Ergebnisse hatten diese?

5. Zeitpunkt Fallkonferenz

Der Senat hat mitgeteilt, am 26. März 2010 habe eine erste Fallkonferenz zu Elias A. stattgefunden, in der zwischen den Beteiligten verbindliche Maßnahmen bzw. Prüfaufträge vereinbart worden seien; eine zweite Zusammenkunft sei für Ende Mai geplant gewesen.

a) Wer hat die Fallkonferenz veranlasst und wann genau wurde sie einberufen?

b) Welche Behörden und Institutionen waren daran beteiligt?

c) Welche Prüfaufträge wurden im Einzelnen vereinbart, welche Stelle sollte welchen Fragen nachgehen und welche Ergebnisse wurden erzielt?

d) Welche Maßnahmen wurden vereinbart und haben sie stattgefunden?

e) Wie kam es dazu, dass erst Ende März 2010 eine Konferenz stattgefunden hat, obwohl der Jugendliche bereits seit August 2009 als Intensivtäter eingestuft und seit Januar 2010 bei der Staatsanwaltschaft als PROTÄKT-Täter geführt wurde?

f) Hat es im Vorfeld der Ende März 2010 stattgefundenen Fallkonferenz Anregungen gegeben, eine solche Konferenz oder einen vergleichbaren behördenübergreifende Austausch durchzuführen? Soweit ja, wer hat wann genau und wem gegenüber eine Zusammenkunft angeregt und warum ist es nicht dazu gekommen?

6. Untersuchungshaft

Befindet sich der Jugendliche Elias A. weiterhin in Haft? Wenn nein, weshalb nicht und seit wann nicht mehr?