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Jugendgewalt – Tödliche Messerstecherei am Bahnhof Jungfernstieg am 14. Mai 2010 (Zweite Nachfrage zu Drs. 19/6238 zur Familie des Beschuldigten Elias A.)

Freitag, 28.05.2010

Am Abend des 14. Mai 2010 wurde ein 19-jähriger im Bereich des S-Bahnhofs Jungfernstieg durch einen Messerstich in den Oberkörper tödlich verletzt. Der 16-jährige Elias A. hat eingeräumt, dem Opfer den Stich versetzt zu haben. Der Jugendliche hat nach Senatsangaben zwei Brüder. Diese sind offenbar in der Vergangenheit ebenfalls mit Straftaten in Erscheinung getreten. Angesichts aufgezeigter Defizite im Umgang von Behörden mit dem Jungen Elias stellt sich die Frage, wie Behörden und Justiz auf Fehlverhalten seiner Geschwister reagiert haben.

Wir fragen den Senat und bitten zu den beiden Brüdern um getrennte Angaben:

1. Wie alt sind sie, gehen sie zur Schule, sind sie berufstätig oder absolvieren sie eine Ausbildung?

2. Sind die Brüder von Elias A. der Polizei bekannt?

a) Wer ist ggf. mit welchen Delikten wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

b) Am Abend des 26. Dezember 2009 kam es in der Neustadt zu einer Schlägerei von bis zu 70 Personen, in deren Zuge zwei junge Männer durch Messerstiche verletzt wurden. Waren Elias A und/oder Brüder von ihm an den Ereignissen beteiligt und wenn ja, inwiefern?

3. Welche Meldungen hat es ggf. wann und aus welchem Anlass von Seiten der Polizei an das FIT oder ein anderes Jugendamt gegeben?

4. Inwieweit waren die Brüder bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht? (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

6. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit Brüdern des Jungen befasst, was wurde wann veranlasst, gab es behördenübergreifende Besprechungen und waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

7. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn der Brüder, über den Schulbesuch und mögliche Fehltage sowie die Reaktionen auf etwaige Fehlzeiten?

8. War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit Brüdern des Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit Brüdern des Jungen Elias A. in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um sie gekümmert, wann und inwiefern war bzw. ist das FIT befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?