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Jugendgewalt – Überfall auf einen 19-Jährigen in Bahrenfeld am 13. Februar 2010 (Nachfrage)

Dienstag, 13.07.2010

Zwei junge Männer haben am Morgen des Sonnabend, 13. Februar 2010, einen 19-Jährigen in einem Metrobus der Linie 2 durch massive Schläge und Tritte gegen den Kopf sehr schwer verletzt. Der Tat beschuldigt werden zwei deutsche Heranwachsende, die wohl auf Kameraaufnahmen aus dem Bus als Täter erkennbar sind; die Anklage wurde offenbar im Juni erhoben. Die beiden zwanzigjährigen Männer sollen bereits in der Vergangenheit – Anfang und Ende des Jahres 2009 – Körperverletzungsdelikte verübt haben; die Strafverfolgung dieser Taten stand im Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage Drs. 19/5426 aus. Im Nachgang dazu fragen wir den Senat:

 

1. Haben sich gegenüber dem in Drs. 19/5426 dargestellten Ermittlungsstand von Ende Februar 2010 noch Änderungen ergeben und soweit ja, inwiefern?

 

2. Die beiden Beschuldigen haben sich ab dem 18. Februar 2010 in Untersuchungshaft befunden. Sind beide nach wie vor in Haft? Soweit nein, welcher Beschuldigte wurde wann aus der Haft entlassen, wer hat dies wann und weshalb entschieden?

 

3. Wie ist Stand des Strafverfahrens?

a) Wann hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen, wann hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang erfasst?

b) Wann genau wurde Anklage erhoben und bei welchem Gericht?

c) Ist das Verfahren eröffnet? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies noch nicht erfolgt?

d) Ist ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt? Wenn ja, wann wird der Prozess beginnen? Soweit nein, weshalb steht noch kein Termin fest?

 

4. Einer der beiden Beschuldigten muss sich wegen eines anderen schwerwiegenden Körperverletzungsdelikts verantworten, das er mit einem anderen Beteiligten am 25. Januar 2009 verübt haben soll. Laut Senat wurde dieses Ermittlungsverfahren gegen ihn am 26. Februar 2009 eingeleitet. Ein Jahr später, im Zeitpunkt der Senatsauskunft Drs. 19/5426 vom 26. Februar 2010, war das Hauptverfahren durch das Gericht immer noch nicht eröffnet, obwohl die Anklage am 14. Juli 2009 beim Jugendrichter am Amtsgericht Altona erhoben worden war.

a) Welcher Sachverhalt liegt diesem Vorwurf im Einzelnen zugrunde? Wie kam es nach den Ergebnissen der Ermittlungen zu der Körperverletzung und welche Verletzungen hat das Opfer davongetragen?

b) Wie alt war der Beschuldigte am 25. Januar 2009, wie alt war der weitere Beteiligte?

c) Wie ist zu erklären, dass Ende Februar 2010 – mehr als ein Jahr nach dem Tatvorwurf und über sieben Monate nach der Anklageerhebung – noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden worden war?

d) Was hat sich in diesem Verfahren seit der Senatsauskunft Ende Februar 2010 getan, wie ist der aktuelle Sachstand? Wurde das Verfahren mittlerweile eröffnet, hat eine Hauptverhandlung stattgefunden bzw. wurde ein Termin anberaumt? Soweit ja, jeweils wann genau? Soweit nein, weshalb nicht?

 

5. Um wen handelt es sich bei dem anderen Beteiligten, der am 25. Januar 2009 mit dem Beschuldigten gemeinschaftlich eine Körperverletzung begangen haben soll?

a) Wurde diese Person ermittelt und ebenfalls angeklagt?

b) Welche Erkenntnisse gibt es zu Alter, Herkunft, Wohnort, Schulbesuch bzw. Berufstätigkeit?

c) War oder ist dieser Beschuldige polizeibekannt, mit welchen Delikten ist er ggf. wann aufgefallen? Wann hat es im Einzelnen eventuelle erkennungsdienstliche Behandlungen, Fest- oder Ingewahrsamnahmen und Meldungen Polizei an die Jugendhilfe gegeben? Wann erfolgte ggf. eine Registrierung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig?

d) Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis? Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung? Soweit die Anklage nicht erhoben wurde, warum nicht? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

 

6. Der zweite zwanzigjährige Mann, dem der Übergriff im Metrobus am 13. Februar 2010 vorgeworfen wird, wird laut Senat beschuldigt, am 25. Dezember 2009 ein weiteres Körperverletzungsdelikt verübt zu haben. Im Zeitpunkt der Senatsauskunft Drs. 19/5426, also Ende Februar 2010, hatte die Polizei der Staatsanwaltschaft die Akten noch nicht übermittelt.

a) Welcher Sachverhalt liegt diesem Vorwurf im Einzelnen zugrunde? Wie kam es nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zu der Körperverletzung und welche Verletzungen hat das Opfer davongetragen?

b) Wie ist der Sachstand der Strafverfolgung in diesem Verfahren? Konnten die Ermittlungen der Polizei mittlerweile abgeschlossen werden und wenn nein, weshalb nicht? Wurde Anklage erhoben, wurde das Verfahren mittlerweile eröffnet, hat eine Hauptverhandlung stattgefunden bzw. wurde ein Termin anberaumt? Soweit ja, jeweils wann genau? Soweit nein, weshalb nicht?