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Jugendgewalt – Übergriff auf einen 19-jährigen in Jenfeld am 18. Juli 2010

Dienstag, 20.07.2010

Am Abend des Sonntag, 18. Juli 2010, soll ein 17-jähriger Jugendlicher einen 19-jährigen Heranwachsenden in Hamburg-Jenfeld mit einem Messerstich in den Bauch schwer verletzt haben. Das Opfer hatte zuvor versucht, in einem Streit des Tatverdächtigen mit dessen Freundin zu schlichten. Dem Geschehen war offenbar ein Alkoholkonsum einer ganzen Gruppe jüngerer Personen vorausgegangen. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

a) Um wen handelt es sich bei der Freundin des Tatverdächtigen? Wer war darüber hinaus am Geschehen beteiligt, welche Zeugen gibt es? Bitte jeweils Alter, Herkunft und Geschlecht nennen

b) Welche Handlungen werden einzelnen Personen zugeordnet, welche Delikte werden dem Beschuldigten zur Last gelegt?

c) Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten und wie geht es dem 19-jährigen heute?

d) Die Verletzungen wurden dem Opfer mit einem Faustmesser zugefügt. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, woher das Tatwerkzeug stammte und inwieweit weitere Beteiligte Messer oder andere Waffen mit sich führten?

 

2. Offenbar stand der Beschuldigte zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss, einige weitere am Geschehen Beteiligte sollen zuvor gemeinsam Alkohol konsumiert haben.

a) Welche Erkenntnisse gibt es nunmehr über den Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten und einen etwaigen Drogenkonsum?

b) Welche Erkenntnisse gibt es im Einzelnen zum Alkohol- und ggf. Drogenkonsum des Opfers und anderer Beteiligter?

c) Welche Erkenntnisse gibt es dazu, wer den Alkohol besorgt hat und woher er stammte? Sofern es Hinweise auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen gibt, wann und durch wen wurde diesen nachgegangen?

 

3. Wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wurden alle in Betracht kommenden Zeugen vernommen und der Tatverdächtige gehört? Wie hat der Beschuldigte sich zu den Vorwürfen eingelassen? Ist bereits absehbar, wann die Polizei die Ermittlungen abschließt?

 

4. Der Tatverdächtige sollte dem Amtsgericht zugeführt werden.

a) Trifft es zu, dass das Gericht einen Haftbefehl abgelehnt hat? Auf welche Erwägungen hatte die Staatsanwaltschaft ihren Antrag gestützt und mit welcher Begründung ist das Gericht dem Vortrag nicht gefolgt?

b) Hat die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichts angefochten? Befindet der Beschuldigte sich mittlerweile in Haft? ´

 

5. Welche Erkenntnisse gibt es über den 17-jährigen Beschuldigten?

5.1. a) Besucht der Beschuldigte die Schule oder absolviert er eine Ausbildung?

b) Welche Staatsangehörigkeit besitzt der Jugendliche, handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen?

c) Mit wem lebt er in einem gemeinsamen Haushalt?

 

5.2. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen?

a) Trifft es zu, dass er wegen Einbruchs- und anderen Eigentumsdelikten aufgefallen ist?

b) Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

c) Welche Angaben können dazu gemacht werden, wann und in welchem Kontext in der Vergangenheit etwaige Ingewahrsamnahmen oder Festnahmen erfolgt sind?

d) Welche Meldungen hat es von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

e) Inwieweit war der Jugendliche bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

 

5.3. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung bzw. warum wurde davon abgesehen?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

 

5.4. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 17-Jährigen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 17-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen, wann und wer war daran beteiligt?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

 

5.5. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

 

5.6. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 17-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

 

5.7. Welche Aussagen sind darüber möglich, inwieweit das bisherige Senatskonzept gegen Jugendgewalt bei dem Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Vortaten gegriffen oder nicht gegriffen hat (bitte begründen)?