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Jugendgewalt – Übergriff auf einen Radfahrer in Harburg am 5. Juni 2010

Dienstag, 08.06.2010

Am Samstagabend, 5. Juni 2010, sollen ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 18-jähriger Heranwachsender einen Radfahrer im Bereich eines Tunneldurchgangs in Hamburg-Harburg vom Fahrrad gestoßen, angegriffen und geschlagen haben. Der 17-jährige soll das Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben, bis Zeugen die Täter abdrängten. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

1.1. Wer war – auch über das Opfer und die Beschuldigten hinaus – an dem Geschehen beteiligt und um wen handelt es sich (bitte Alter, Herkunft und Geschlecht nennen)? Welche Handlungen bzw. Tatbeteiligungen werden den einzelnen Personen vorgeworfen, welche Delikte werden den Beschuldigten zur Last gelegt? Wird einer der Tatverdächtigen als Haupttäter beschuldigt?

1.2. Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten und wie geht es ihm heute? Haben weitere am Geschehen Beteiligte, insbesondere die eingreifenden Zeugen, Verletzungen erlitten?

1.3. Die beiden Angreifer waren offenbar betrunken. Welche Erkenntnisse gibt es mittlerweile über den Grad der Alkoholisierung der Tatverdächtigen, gab es darüber hinaus Drogeneinfluss?

1.4. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, inwieweit Beteiligte Waffen mit sich führten?

 

2.1. Wie ist Stand des Strafverfahrens? Konnten sämtliche am Tatgeschehen Beteiligten ermittelt werden oder wird noch nach weiteren Personen gesucht? Wann ist mit einer Anklage zu rechnen? Kommt ein verkürztes Verfahren in Betracht?

2.2. Offenbar wurde davon abgesehen, die ermittelten Tatverdächtigen dem Haftrichter vorzuführen. Warum lagen nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden keine Haftgründe vor?

2.3. Sind die Beschuldigten derzeit auf freiem Fuß, ohne Meldepflichten oder vergleichbaren Auflagen nachkommen zu müssen? Wie ist der Sachstand?

3. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 17 und 18 Jahren sollen türkischer Herkunft sein. Was ist über die Beschuldigten jeweils im Einzelnen bekannt?

3.1. Was ist über den 17-jährigen Tatverdächtigen bekannt?

3.1.1. Besucht der Beschuldigte die Schule oder absolviert er eine Ausbildung?

3.1.2. Welche Staatsangehörigkeit besitzt der Jugendliche, handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er? Aus welchem Herkunftsland stammt seine Familie und ist der Beschuldigte in Deutschland aufgewachsen?

3.1.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Trifft es zu, dass er wegen eines Drogendeliktes aufgefallen ist? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.1.4. Welche Meldungen hat es von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

3.1.5. Inwieweit war der Jugendliche bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Seit wann und mit welchen Konsequenzen?

3.1.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung bzw. warum wurde davon abgesehen?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

3.1.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 17-Jährigen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 17-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen, wann und wer war daran beteiligt?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

3.1.8. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

3.1.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 17-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

3.2. Was ist über den 18-jährigen Tatverdächtigen bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)

3.2.1. Was ist über Schulbesuch, Lehre oder Berufstätigkeit des 18-Jährigen bekannt?

3.2.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort und Herkunft des 18-Jährigen?

3.2.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Trifft es zu, dass ihm vorgeworfen wird, sich an einer Schlägerei beteiligt zu haben? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

3.2.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an FIT /Jugendamt gegeben?

3.2.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

3.2.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

3.2.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 18-Jährigen befasst?

3.2.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

3.2.9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

3.3. Welche Kenntnisse gibt es über etwaige weitere Tatbeteiligte? (Bitte jeweils detaillierte einzelne Angaben wie zu 3.1. erfragt)?

3.4. Welche Aussagen sind darüber möglich, inwieweit das bisherige Senatskonzept gegen Jugendgewalt bei den Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Vortaten gegriffen oder nicht gegriffen hat (bitte begründen)?