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Jugendgewalt – Übergriff auf zwei junge Männer in Bergedorf am 2. Juli 2010

Mittwoch, 04.08.2010

Am Abend des Freitag, 2. Juli 2010, soll ein russischer, bei der Polizei als Intensivtäter eingestufter Jugendlicher gemeinsam mit bis zu fünf weiteren Beteiligten im Alter zwischen 13 und 18 Jahren zwei 19- und 21-jährige Männer beraubt und durch Schläge und Tritte teils schwer verletzt haben.

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

a) Wer war am Geschehen beteiligt, welche Zeugen gibt es? Bitte jeweils Alter, Herkunft und Geschlecht nennen.

b) Welche Handlungen werden einzelnen Personen zugeordnet? Welche Delikte werden den Beschuldigten im Alter von 13, 15, 16 und 16 sowie 18 Jahren zur Last gelegt?

c) Welche Verletzungen haben die Opfer im Einzelnen erlitten und wie geht es ihnen heute?

d) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, inwieweit Beteiligte Messer oder andere Waffen mit sich führten?

e) Welche Erkenntnisse gibt es im Einzelnen, inwieweit Alkohol- und Drogenkonsum eine Rolle gespielt haben?

 

2. Wie ist der Stand des Strafverfahrens? Wie haben sich die Beschuldigten zu den Vorwürfen eingelassen? Ist bereits absehbar, wann die Polizei die Ermittlungen abschließt?

 

3. Einer der Tatverdächtigen sollte dem Amtsgericht zugeführt werden.

Wie viele und welche der Beschuldigten befinden sich in Haft, seit wann und aus welchen Gründen? Welche Beschuldigten sind auf freiem Fuß und weshalb?

 

4. Welche Erkenntnisse gibt es über den 16-jährigen Hauptbeschuldigten russischer Staatsangehörigkeit?

4.1. a) Besucht der Beschuldigte die Schule oder absolviert er eine Ausbildung?

b) Handelt es sich um einen Hamburger und aus welchem Stadtteil kommt er, ist er in Deutschland aufgewachsen? Mit wem lebt er in einem gemeinsamen Haushalt?

4.2. Mit welchen Delikten war der jetzt 16-jährige Russe ggf. wann aufgefallen?

a) Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?

b) Welche Angaben können dazu gemacht werden, wann und in welchem Kontext in der Vergangenheit etwaige Ingewahrsamnahmen oder Festnahmen erfolgt sind?

c) Welche Meldungen hat es von Seiten der Polizei an das Familieninterventionsteam (FIT) oder ein anderes Jugendamt gegeben, wann genau und jeweils aus welchem Anlass?

d) Seit wann war der Jugendliche bei der Polizei als Intensivtäter geführt? Wurde er auch bei der Staatsanwaltschaft als besonders auffällig geführt und wenn ja, seit wann?

4.3. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Delikte bisher?

a) Wegen welcher Taten wurden wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und jeweils mit welchem Ergebnis?

b) Wann, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis wurden Haftbefehle beantragt? Wenn jeweils keine beantragt wurden, warum nicht (bitte einzelfallbezogen begründen)

c) Wann wurde wegen welcher der Taten und hinsichtlich welcher Straftatbestände Anklage erhoben? Welches Ergebnis hatte die Anklageerhebung bzw. warum wurde davon abgesehen?

d) Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren?

e) Wie viel Zeit ist jeweils zwischen der vorgeworfenen Tat bzw. der Ermittlung des Beschuldigten bis zur Anklageerhebung, bis zur mündlichen Verhandlung und ggf. bis zum Urteil des Gerichts vergangen?

4.4. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 16-jährigen, russischen Jugendlichen befasst?

a) Was haben sie infolge welchen Verhaltens des heute 16-Jährigen jeweils wann veranlasst?

b) Gab es behördenübergreifende Besprechungen, wann und wer war daran beteiligt?

c) Inwieweit waren die Eltern an eventuellen behördlichen Bemühungen beteiligt?

4.5. Welche Information gibt es über die schulische Laufbahn des Jugendlichen?

a) Welche Informationen liegen zum Schulbesuch und zu möglichen Fehltagen des Beschuldigten vor? Was haben die betroffenen Schulen diesbezüglich veranlasst? Wurde REBUS eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War insbesondere die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit dem Jungen befasst? Wenn ja, wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

4.6. Inwieweit war das Familieninterventionsteam (FIT) der Sozialbehörde mit dem heute 16-Jährigen in Berührung gekommen? Hat sich das FIT um ihn gekümmert? Wann und inwiefern war bzw. ist das FIT mit dem Tatverdächtigen befasst (gewesen)? Zu welchen Beurteilungen und Maßnahmen ist das FIT im Einzelnen gekommen? Welche Maßnahmen wurden jeweils wann, wie und warum mit welchem Ergebnis veranlasst?

 

5. Welche Erkenntnisse gibt es über zweiten, 16-jährigen Hauptverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 4 erfragt)

5.1. Was ist über Schulbesuch, Lehre oder Berufstätigkeit des 16-Jährigen bekannt?

5.2. Welche Erkenntnisse gibt es über Wohnort, Herkunft und Haushalt des 16-Jährigen?

5.3. Inwieweit war der mutmaßliche Täter der Polizei bekannt, mit welchen Delikten war er ggf. wann aufgefallen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen, Festnahmen und Ingewahrsamnahmen erfolgt?

5.4. Welche Meldungen hat es ggf. wann von Seiten der Polizei an FIT /Jugendamt gegeben?

5.5. War der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?

5.6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Delikte bisher? Welche Ermittlungsverfahren gab es, wurden Haftbefehle beantragt, gab es Anklagen? Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren? Wie lange haben etwaige Strafverfahren gedauert?

5.7. Welche Behörden waren inwiefern in den vergangenen Jahren mit dem heute 16-Jährigen befasst?

5.8. Waren REBUS und die Beratungsstelle für Gewaltprävention mit ihm befasst?

5..9. Inwieweit war das Familieninterventionsteam befasst?

 

6. Was ist über den dritten, 18-jährigen Tatverdächtigen türkischer Staatsangehörigkeit bekannt? (Bitte detaillierte einzelne Angaben wie zu 4. erfragt)

 

7. Welche Erkenntnisse gibt es über den mutmaßlich auch an der Tat beteiligten 15-jährigen Jugendlichen? (Bitte wie zu 4. beantworten)

 

8. Welche Erkenntnisse gibt es über den offenbar auch an der Tat beteiligten 13-jährigen Jungen? (Bitte wie zu 4 beantworten)

 

9. Gibt es weitere Tatbeteiligte und um wen handelt es sich? (Bitte jeweils wie zu 4. erfragt)?

 

10. Welche Aussagen sind darüber möglich, inwieweit das bisherige Senatskonzept gegen Jugendgewalt bei den einzelnen Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Vortaten gegriffen oder nicht gegriffen hat (bitte begründen)?