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Jugendwohnungen in Hamburg

Donnerstag, 24.06.2010

Jugendliche erhalten im Rahmen ambulanter Hilfen zur Erziehung in bezirklichen Jugendwohnungen Unterstützung im Alltag und bei der Bewältigung von Problemen.

 

In den Wohngemeinschaften leben in der Regel sieben bis neun Jugendliche im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren.

 

Die Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Jugendlichen trägt normalerweise das Sozialamt. Die Hilfe zur Erziehung wird aus dem Tagessatz finanziert.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele Jugendwohnungen gibt es bei welchen Trägern und an welchen Standorten (bitte mit Stadtteilangabe) liegen die Jugendwohnungen?

a. Wie viele Jugendliche leben in den jeweiligen Jugendwohnungen und wie ist der jeweilige Altersschnitt er BewohnerInnen in den Wohnungen?

b. Für welche Altersgruppen sind jeweils wie viele Plätze in den jeweiligen Jugendwohnungen vorgesehen?

 

2. Die bezirklichen Jugendwohnungen können unterschiedliche Schwerpunkte haben, die im methodischen Vorgehen und im pädagogischen Handeln berücksichtigt werden. Welche Schwerpunkte haben die jeweiligen bezirklichen Jugendwohnungen?

 

3. Wie stellt sich die Personalsituation in den jeweiligen Jugendwohnungen dar?

 

4. Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung bietet bezirkliche Jugendwohnungen auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an.

a. An welchen Standorten ist dies der Fall?

b. Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind dort jeweils untergebracht?