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Juristische Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg

Montag, 28.06.2010

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/526 hat der Senat dargestellt, in welchem Umfang die rechtlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 2003 durch externe Juristen wahrgenommen wurden. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drucksache 19/3038 wurden der Umfang der in den Behörden vorhanden personellen Ressourcen für juristische Beratung sowie die erfolgte externe juristische Beratung und Vertretung erfragt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. In welchem Umfang stehen derzeit in den Behörden und Ämtern Juristen zur Verfügung (Stellenausstattung mit Juristen entsprechend Anlage zur Drucksache 18/526)?

2. In welchem Umfang wurden in den Behörden und Ämter

a. im Jahr 2009,

b. bislang im Jahr 2010

rechtliche Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg durch interne Juristen wahrgenommen (Formen der internen juristischen Vertretung entsprechend Anlage zur Drucksache 18/526)?

3. Welchen Budgetwert hatten bzw. haben diese Stellen

a. zum Stichtag 1. Mai 2009,

b. zum Stichtag 31. Dezember 2009,

c. zum Stichtag 1. Juni 2010

(Budgetwert bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach den Summen für die einzelnen Behörden und Ämter)

4. In welchem Umfang wurden

a. im Jahr 2009,

b. bislang im Jahr 2010

durch welche Behörden und Ämter rechtliche Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg durch externe Juristen wahrgenommen bzw. juristische Dienstleistungen extern vergeben (Umfang und Formen der externen Unterstützung entsprechend Anlage zur Drucksache 18/526)?

5. In welchem Umfang wurden

a. im Jahr 2009,

b. bislang im Jahr 2010

Haushaltsmittel für juristische Beratung sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg durch externe Juristen aufgewandt?

 

Nachfragen zur Senatsantwort auf die Schriftlichen Kleine Anfrage

in Drucksache 19/3038

6. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 19/3038 hat der Senat erklärt, die erfragten Daten würden in den Behörden und Ämtern statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung erfordere die Einzelfallauswertung einer Vielzahl von Akten erfordern. Dies sei in der Kürze der für die Beantwortung eine Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht vollständig leistbar.

Auf welche erfragten Daten bezieht sich die zitierte Aussage in der Senatsantwort in Drucksache 19/3038?

7. Für den Zeitraum Januar bis April 2009 nennt der Senat im Bereich des Personalamts als externe Unterstützung 25 Mandate vor dem Hamburgischen Oberlandesgericht, während es 2008 keine externe Unterstützung gab.

Wie erklärt sich die Häufung 2009?

8. Zudem werden 3 Mandate im Zusammenhang mit der Begleitung vergaberechtlicher Fragestellungen genannt.

Welche Begleitung vergaberechtlicher Fragestellungen wurde im Auftrag des Personalamts extern begutachtet oder vertreten? Um welche Vergabe ging es konkret?

9. In der Senatsantwort auf Drucksache 19/3038 wird im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Arbeitsgericht mehrfach auf „(Anwaltszwang)“ verwiesen.

Wie begründet sich dieser Anwaltszwang jeweils?

10. Im Bereich der BSB nennt die Senatsantwort für 2009 einen Beratungsauftrag und für 2008 2 Fälle von Beratung im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Schulbaus.

Welche Kosten sind mit diesen Aufträgen jeweils verbunden? Liegt der Auftragsvergabe eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung zugrunde? Sind die Aufträge an jeweils den oder dieselben Auftragnehmer ergangen?

11. Für 2008 zählt die Senatsantwort des Weiteren anwaltliche Beratungen und Vertretungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der BSB auf.

Für jeweils welche Baumaßnahmen der BSB ist externe juristische Unterstützung in Anspruch genommen worden? Welche Kosten sind jeweils entstanden?

12. Im Bereich der Wissenschaftsbehörde sind 2 Beratungsaufträge im Zusammenhang mit PPP-Projekten genannt.

Um welche PPP-Projekte handelte es sich? Wie hoch das jeweils das Auftragsvolumen? Sind die Aufträge an jeweils den oder dieselben Auftragnehmer ergangen?

13. Für den Bereich der BKSM werden für 2008 vier und für 2009 zwei Gutachteraufträge zu wettbewerbs- und vergaberechtlichen Fragen in Bezug auf öffentliche Unternehmen.

Um welche wettbewerbs- und vergaberechtlichen Fragen in Bezug auf welche öffentlichen Unternehmen handelt bzw. handelte es sich? Wie hoch das jeweils das Auftragsvolumen? Sind die Aufträge an jeweils den oder dieselben Auftragnehmer ergangen?

14. Im Bereich der BSG wird die Einzelbeauftragung im Rahmen eines Rahmenvertrags genannt.

Wie ist der Rahmenvertrag vergeben worden? Welche Leistungen und welches Auftragsvolumen umfasst dieser Rahmenvertrag?

15. Gibt es in Bezug auf die juristische Vertretung der FHH im Bereich der BSG oder anderer Behörden, Ämter oder Landesbetriebe weitere Rahmenverträge? Welche Leistungen und welches Auftragsvolumen umfassen ggf. diese Rahmenverträge jeweils und wie sind sie jeweils vergeben worden?

16. Für die Bereiche der BSU und der BWA sind 5 Rechtsgutachten, 1 Beratungsmandat und 4 externe Gutachten zu fachlichen Fragestellungen mit enthaltenen juristischen Fragestellungen genannt.

Auf welche Thematik bezogen sich diese Gutachten und Mandate jeweils? Welche „juristischen Fragestellungen“ enthielten welche „fachlichen Fragestellungen“?

17. Bezogen auf die BfI nennt die Senatsantwort für 2008 unter anderen 38 Vertretungen vor dem Verwaltungsgericht. Im Zeitraum Januar bis April 2009 war es lediglich 1 Vertretung.

Wie erklärt sich die Häufung 2008?

18. Des Weiteren wird für 2008 und 2009 auf eine „generelle Mandatierung einer Rechtsanwaltskanzlei für die Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Glücksspielangelegenheiten“ hingewiesen.

Welche Leistungen mit welchem finanziellen Volumen wurden im Zusammenhang mit dieser generellen Mandatierung abgerufen bzw. abgerechnet? Wurde die generelle Mandatierung ausgeschrieben bzw, welche Möglichkeiten bestanden für interessierte und fachlich geeignete Kanzleien,, sich um diese Mandatierung zu bewerben?

19. Für den Bereich der Finanzbehörde nennt die Senatsantwort für 2008 und 2009 „Rechtsberatung bei Großprojekten“.

Um welche Beratungsleistung für welche Großprojekte handelt es sich? Welches Auftragsvolumen umfasst die Beauftragung? Welche Leistungen mit welchem finanziellen Volumen wurden bisher abgerufen bzw. abgerechnet?

20. Des Weiteren werden für 2008 „2 Beratungsaufträge an Rechtsanwaltskanzleien im Zusammenhang mit Privatisierungsvorhaben sowie zur rechtlichen Begleitung bei strukturellen Veränderungen durch das Beteiligungsmanagement“ genannt. Für 2009 wird auf „1 Beratungsauftrag im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen in einem Beteiligungsunternehmen durch das Beteiligungsmanagement an eine Rechtsanwaltskanzlei“ verwiesen.

Welche Fragestellungen beinhalten diese 3 Aufträge jeweils? Um welche Privatisierungsvorhaben und um welche strukturellen Veränderungen durch das Beteiligungsmanagement handelt es sich? Wie hoch das jeweils das Auftragsvolumen? Sind die Aufträge an jeweils den oder dieselben Auftragnehmer ergangen?

21. Außerdem wird ein „Kurzgutachten zu einzelnen Rechtsfragen“ genannt.

Welche einzelnen Rechtsfragen wurden oder werden begutachtet? Wie hoch ist das finanzielle Volumen des Auftrags?

22. Für den Bereich des Bezirksamts Wandsbek wird für 2008 „1 baurechtliches Gutachten“ genannt.

Auf welches Projekt bezog sich dieses baurechtliche Gutachten.