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Kampagne der Universität Hamburg Marketing GmbH

Mittwoch, 31.08.2011

Die Universität Hamburg Marketing GmbH ist ein öffentliches Unternehmen (im fol¬genden „UHHMG“). Eigentümerin ist zu 100 % die Universität Hamburg, und damit die Stadt Hamburg. Unter dem Projekttitel „Mehr Wissen schafft mehr“ führt die UHHMG derzeit eine mediale Kampagne gegen die vermeintlichen Kürzungsabsichten des Senats an den Hochschulen (siehe Drucksache 20/1003).

Die eigentlichen Aufgaben der UHHMG bestehen laut eigener Homepage in der Entwicklung eines systematischen Hochschulmarketings, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Veranstaltungsmanagement und dem Betreibens einer Stellenbörse für Studierende.

Als öffentliches Unternehmen unterliegt die UHHMG bestimmten Treuepflichten gegenüber ihrem Eigentümer, in diesem Fall also der Stadt Hamburg.

In der genannten Drucksache antwortete der Senat aufgrund von Angaben der Universität Hamburg, dass die Maßnahme „Mehr Wissen schafft mehr“ nicht durch verantwortliche Personen oder Gremien der Universität Hamburg ins Leben gerufen worden, sondern eine Maßnahme der UHHMG sei, wobei der Geschäftsführer dieses Unternehmens die entsprechenden Entscheidun¬gen getroffen habe.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Verletzt die UHHMG ihre Treuepflichten gegenüber der Universität Hamburg (und damit der Stadt Hamburg) als Eigentümerin, wenn sie die in Drucksache 20/1003 genannten Maßnahmen auf eigene Verantwortung und Kosten durchführt, obwohl der Präsident und die Gremien der Universität nicht eingebunden waren (gerade vor dem Hinter¬grund, dass Angestellte und Beamte des Öffentlichen Dienstes besondere Treuepflichten gegenüber dem Staat zu respektieren haben)?

 

2. Welche Mittel hat die UHHMG aufgewendet, um die in Drucksache 20/1003 genannten Maßnahmen zu finanzieren? Welche genauen Kosten sind dabei jeweils entstanden (bitte im Einzelnen spezifizieren)?

 

3. Inwieweit erwirtschaftet die UHHMG Überschüsse, und wie hoch waren diese in den vergangenen sechs Jahren jeweils? Liefert die UHHMG ihre Überschüsse an die Universität Hamburg ab?

 

4. Falls die UHHMG die in Frage 3 genannten Überschüsse abliefert: Inwieweit werden die an die Universität Hamburg abgeführten Überschüsse durch die unter 2. aufgeführten Kosten geschmälert?

 

5. Im Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2006 heißt es zur UHHMG: „Bis zu den Erhebungen des Rechnungshofs Anfang 2005 hatte sich weder der fünfköpfige Aufsichtsrat konstituiert, noch hatten Gesellschafterver¬sammlungen stattgefunden. Bei der BWG, die lt. Gesellschaftsvertrag im Auf¬sichtsrat vertreten sein soll, war die Existenz des Unternehmens zwischenzeit¬lich in Vergessenheit geraten. Mehr als zwei Jahre lang haben die Gesell¬schaftsorgane somit in mannigfacher Weise gegen satzungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Neben anderen Verstößen lagen bei diesem Unternehmen keine ordnungsgemäßen Beschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse, zur Entlastung des Geschäftsführers, zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zur Aufstellung jährlicher Wirtschaftspläne vor. Eine von der UHHMG eingegangene Beteiligung von 25 % an einer Tochtergesellschaft hätte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft. Auch die UHHMG wurde bisher in nicht unerheblicher Höhe aus Mitteln der Universität subventioniert. Eine 2002 aufgrund eines Kooperationsvertrags bewilligte und ab Januar 2005 rückzahlbare Anschubfinanzierung in Höhe von 125.000 Euro hat sich durch laufende Übernahmen von Personalkosten der Gesellschaft bis Ende 2004 faktisch auf mindestens 238.000 Euro erhöht. Bis zum Abschluss der Erhebungen war die Rückzahlung der Beträge noch nicht näher geregelt. Zudem sind nach Übergang der Vermietung von Räumen auf die GmbH Einnahmen von bis zu 100.000 Euro jährlich nicht mehr dem Wirtschaftsplan der Universität, sondern der GmbH zugeflossen (allenfalls teilkompensiert durch geringere Personalkosten in der Universitätsverwaltung für Raumvergaben).“

 

a) Verstößt das Unternehmen immer noch in mannigfacher Weise gegen sat¬zungsrechtliche Bestimmungen?

b) Werden mittlerweile ordnungsgemäße Beschlüsse zur Feststellung der Jah¬resabschlüsse, zur Entlastung des Geschäftsführers, zur Wahl des Ab¬schlussprüfers sowie zur Aufstellung jährlicher Wirtschaftspläne gefasst?

c) Wird der Aufsichtsrat mittlerweile ordnungsgemäß beteiligt?

d) Wer sind die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrates? Bitten Namen und Funktionen aller Auf¬sichtsratsmitglieder nennen.

e) Wird dieses Unternehmen durch die Universität Hamburg immer noch sub¬ventioniert? Falls ja, wie hoch sind die einzelnen Zuwendungen und aus welchen Titeln des Wirtschaftsplanes der Universität werden diese finanziert?

f) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die UHHMG auf wie vielen Stellen, und welche Aufgaben haben diese jeweils?

g) Auf welchen Betrag belaufen sich die jährlichen Personalkosten der UHHMG? Welcher Betrag davon entfällt auf das Entgelt der Geschäftsführung?