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Kartellamtsverfahren und Hamburger Unternehmen

Dienstag, 02.11.2010

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränken (GWB) dient der Erhaltung eines funktionierenden und möglichst ungehinderten Wettbewerbes. Es soll konkurrierende Unternehmen und Verbraucher vor Übervorteilung durch Monopole und Kartelle schützen. Damit ist es eine der zentralen Regelungen unseres Wirtschaftssystems. Verstöße gegen das GWB sind aber leider nicht gerade selten und werden auch von prominenten, sich sonst um ein gutes und seriöses Image bemühenden Unternehmen verübt. Zeitungsberichten konnte man entnehmen, dass in den letzten Jahren auch Hamburger Unternehmen wegen Verstößen gegen das GWB vom Kartellamt zu Zahlungen verpflichtet worden sind, jüngst Firmen aus der Kaffeebranche.

 

Ich frage deshalb den Senat:

Gegen welche Hamburger Unternehmen sind in den einzelnen Jahren seit 2003 in Kartellamtsverfahren Bußgelder oder Geldstrafen wegen Verstößen gegen das GWB verhängt worden? (bitte tabellarisch Jahr, Unternehmen, Grund des Verfahrens und Höhe der Strafe bzw. des Bußgeldes auflisten).