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Katholischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen II

Montag, 03.01.2011

Seit dem Schuljahr 2007/2008 bieten ausgewählte staatliche Schulen versuchsweise katholischen Religionsunterricht an. Im Sommer 2009 sah sich der Senat bzw. die zuständige Behörde nicht in der Lage, eine Einschätzung zu den Erfahrungen mit diesem Versuch abzugeben. Nachdem ein weiteres Jahr Erfahrungen gesammelt werden konnten, sollte dies jetzt anders sein.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. An wie vielen staatlichen Schulen Hamburgs wird seit wann katholischer Religionsunterricht erteilt? (Bitte gliedern nach Schulformen, -stufen)

2. Haben interessierte Schulen, interessierte Elterngruppen, Interessensverbände Anträge gestellt? Wenn ja: Ist allen Anträgen entsprochen worden? Wenn nein: Wie vielen Anträgen von welchen Antragstellern ist entsprochen worden? Wie viele Anträge von welchen Antragstellern wurden abgelehnt?

3. Von wem ist die Auswahl der Schulen getroffen worden?

4. Wie viele Schüler nehmen am katholischen Religionsunterricht teil? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufen, Zahl der jeweils teilnehmenden Schülerinnen/Schüler: Minimum und Maximum, Anzahl der Gruppen mit weniger als 10 Schülern und Anzahl der Gruppen mit mehr als 10 Schülern).

5. Gibt es für die Schulen Anweisungen betr. der Mindestteilnehmerzahl der Kurse?

6. Erfolgen bei den teilnehmenden Schulen Ausgleichszuweisungen, wenn unterfrequente Kurse angeboten werden müssen? Wenn nein, welche schulischen Gremien entscheiden hier über die Einsparungen an anderer Stelle?

7. Welches Lehrpersonal erteilt diesen Unterricht? (Bitte gliedern nach Lehrämtern, Anstellungsträgern.)

8. Nach welchen Plänen und welchen inhaltlichen Vorgaben wird der Unterricht erteilt?

9. Gibt es mittlerweile eine eigene staatliche Lehrerausbildung mit dem Lehramt Katholischer Religionsunterricht (1. Phase und 2. Phase) in Hamburg? Wenn ja, wie sind die entsprechenden Zahlen bei Studierenden, Hochschullehrern, Referendaren, Seminarleitern, schulischen Anleitern?

10. Sind für den Schulversuch katholischer Religionsunterricht zusätzliche Stellen eingerichtet worden (Schulaufsicht, Fachseminarleitung, …)? Wenn ja, welche und mit welchen Kosten?

11. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 19/3601 schrieb der Senat, dass die Information der Eltern „regelhaft durch die zuständige Behörde in schriftlicher Form“ erfolge. Um welche Schriftstücke handelt es sich (bitte beifügen)? Nach welchen Gesichtspunkten werden die Eltern ausgewählt, die diese Informationen erhalten? Erhalten die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler die gleichen Informationen wie Eltern?

12. Werden den Eltern bzw. Schülern in diesem Zusammenhang auch die Grundlagen des in Hamburg üblichen „Religionsunterrichts für alle in evangelischer Verantwortung“ dargestellt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

13. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung mit dem Ziel einer Evaluation des Schulversuchs? Wenn ja, durch wen und über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

14. Für welchen Zeitraum ist der Schulversuch des Katholischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Hamburg geplant? Gibt es für die Zeit nach dessen Auslaufen Absprachen mit der Katholischen Kirche bezüglich einer Fortführung nach der Erprobungsphase?

15. Gibt es an Hamburger staatlichen Schulen weitere Formen des Religionsunterrichts auf der Grundlage von Artikel 7 (3) GG?

16. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Erfahrungen mit dem katholischen Religionsunterricht?