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Kein voller und einheitlicher Ausgleich der Tariflohnsteigerungen für die Hamburger Staatstheater?

Dienstag, 04.11.2008

Die Hamburger Staatstheater, Schauspielhaus, Staatsoper und Thalia-Theater, so verlautete es Anfang September 2008 aus der Kulturbehörde, sollten einen weitgehenden Ausgleich für ihre Mehrausgaben erhalten, die aus den Tariflohnerhöhungen im öffentlichen Dienst resultieren. An der Aushandlung dieses Tarifvertrages war der Hamburger Senat auf der Arbeitgeberseite unmittelbar beteiligt. Weiter hieß es, die Mehrausgaben der Theater für die Tarifsteigerungen sollten für die Zuwendungsempfänger „einheitlich berechnet“ werden.

In der Öffentlichkeit wurden jetzt aber Pläne der Kulturbehörde bekannt, nach denen es keinen vollen Ausgleich für die drei Staatstheater geben soll. Nicht nur, dass es offenbar nur jeweils einen teilweisen Ausgleich geben soll – dieser soll für die drei Häuser offenbar auch noch jeweils unterschiedlich hoch ausfallen. Im Senat, vor allem zwischen Finanz- und Kulturbehörde, scheint es zudem massive Differenzen über die Fragen zu geben.

Die Folge eines nicht vollständigen Ausgleichs der Mehrkosten wäre eine unmittelbare Belastung der Produktionsetats der Theater, die sich wohl unvermeidlich in Abstrichen bei den Produktionen auswirken würden. Der uneinheitliche Ausgleich für die drei Staatstheater wäre eine ebenso völlig sachfremde Bevor- bzw. Benachteiligung der Häuser untereinander und eine entsprechende willkürliche Wettbewerbsverzerrung.

 

Aus diesem Anlass fragen wir den Senat:

 

1. Werden die Mehrausgaben für die Tariflohnsteigerungen an den Hamburger Staatstheatern vom Senat durch entsprechend erhöhte Zuwendungen vollständig ausgeglichen?

a. Wenn ja: Warum wurden zuvor andere Pläne verfolgt, und aus welchen Gründen wurden diese korrigiert?

b. Wenn nein: Warum nicht?

c. Wenn nein: Zu welchen Anteilen werden die Mehrausgaben für die einzelnen Theater jeweils ausgeglichen? Bitte für die drei Häuser jeweils in Euro-Beträgen sowie in von-hundert-Anteilen angeben.

d. Wenn nein: Aus welchen Gründen beabsichtigt der Senat, die finanziellen Folgewirkungen eines von ihm mit verantworteten Tarifvertrages auf die Etats nachgeordneter öffentlicher Institutionen abzuwälzen, anstatt seiner ureigensten finanzpolitischen Verantwortung gerecht zu werden?

2. Werden die Mehrausgaben für die Tariflohnsteigerungen an den Hamburger Staatstheatern für die Zuwendungsempfänger durch die zuständige Behörde einheitlich berechnet und ausgeglichen?

a. Wenn nein: Warum nicht?

b. Wenn nein: Nach welchen Kriterien richtet sich die unterschiedliche Behandlung der Theater, und wie wird diese für die drei Häuser jeweils im Einzelnen begründet?

 

3. Nach welchen Kriterien werden die Zuwendungsbeträge der Finanzbehörde von der Kulturbehörde an die Staatstheater weitergeleitet?

 

4. In welcher Höhe werden die Zuwendungsbeträge von der Kulturbehörde an die Staatstheater weitergeleitet?

 

5. Wie hoch waren jeweils die Mehrausgaben durch Tariflohnsteigerungen für die Hamburger Staatstheater in den Jahren 2001 bis 2008?

 

6. Wie hoch waren jeweils die Tariflohnsteigerungen ausgleichenden Zuwendungsbeträge für die Hamburger Staatstheater in den Jahren 2001 bis 2008?