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Kinderlieder-Gebühr: Was tut die Sozialbehörde?

Dienstag, 28.12.2010

Offenbar ist die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition dabei, bei Hamburger Kitas Geld einzutreiben, wenn sie Lieder kopieren oder öffentlich auftreten. Dabei werden die Kitas offenbar einzeln aufgefordert, Lizenzverträge abzuschließen.

Für Hamburgs Schulen wurde bereits 1990 ein Rahmenvertrag ausgehandelt, der den Schulen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Musikwerke zu vervielfältigen und wiederzugeben, ohne dafür zu bezahlen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Seit wann hat der Senat Kenntnis von dem Ansinnen der Gema bzw. der VG Musikedition, für das Kopieren von Liedern bzw. für öffentliche Auftritte künftig Gebühren bzw. Vergütungen von Kindertagesstätten zu verlangen?

 

2. Welche Regelungen gibt es in anderen Bundesländern? (Bitte insbesondere darstellen, wo es Rahmenverträge oder Poollösungen gibt und zu welchen Konditionen.) Seit wann gibt es diese Regelungen jeweils?

 

3. Welchen rechtlichen Hintergrund hat die Aufforderung an die Kitas und wie beurteilt der Senat dieses Ansinnen?

 

4. Führt die zuständige Sozialbehörde Gespräche über eine mögliche Rahmenvereinbarung, wie es sie für die Schulen gibt? Wenn ja, seit wann?