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Kita-Anträge und Bewilligungsbescheide: Wie viele Eltern müssen wo wie lange warten?

Mittwoch, 01.09.2010

Hamburgs Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Anträge auf einen Kita-Gutschein in Zusammenhang mit ihren Rechtsansprüchen gemäß Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in angemessener Zeit beschieden werden.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele Stellen stehen in den Hamburger Bezirken bzw. Ämtern für die Beratung und Antragsbearbeitung zum Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) zur Verfügung und wie viele dieser Stellen sind – jeweils – derzeit besetzt? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt sowie das Stellensoll ohne Leitungskräfte und das Beschäftigungsvolumen)

 

2. Welche durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten für die Betroffenen bei der Bearbeitung ihrer Kita-Gutscheinanträge gemäß KibeG – bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge - gibt es derzeit bei welchen der unter 1. gefragten Stellen? (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt)

 

3. Wie lang waren diese Wartezeiten unter 2. zum 31.12.2008, 30.06.2009 und 31.12.2009? (bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge sowie für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt)

 

4. Wie hoch ist der „Antragsstau“ (bitte jeweils: unbearbeitete Anträge sowie noch nicht abschließend bearbeitete Anträge) derzeit – jeweils - bei den unter 1. gefragten Stellen? (bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt)