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Kita-Gebührenerhöhung für behinderte Kinder: Senator Wersich verweist auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Dienstag, 11.05.2010

In einer Pressemitteilung vom 13.04.2010 heißt es seitens Senator Wersich: „Eine weitere Maßnahme, die Teil der Senatsbeschlüsse ist, ist die Anpassung der Beitragsbemessungsregeln für Eltern behinderter Kinder. Bislang zahlten sie unabhängig von Familieneinkommen, Familiengröße und gewählter Betreuungsform pauschal 31 Euro. Anders als noch im November vom Senat beschlossen, wird keine vollständige Gleichstellung der Bemessungsregeln eingeführt. Auf Vorschlag von Senator Wersich hat der Senat beschlossen, die potenziellen Anstiege für diese Familien zu begrenzen, indem oberhalb des bisherigen Betrages von 31 € zukünftig lediglich die Hälfte der sonst gültigen Elterneigenanteile erhoben werden. Auch die Betreuung bis 14 Jahren wird nicht eingeschränkt.

(…).

Die zur Integration behinderter Kinder in die Kitas notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht verändert. Hierfür wendet die Stadt je nach Schweregrad zwischen 1.000 und 5.000 Euro monatlich für spezielle Personal- und Sachkosten unabhängig vom Elterneinkommen und ohne Elternbeteiligung zusätzlich auf.“

 

Hinter diesen Aussagen von Senator Wersich wird eine Gebührenerhöhung für die Eltern behinderter Kinder in Höhe von bis zu gut 700 Prozent gegenüber der bisherigen Regelung versteckt.

 

Unabhängig von diesen Äußerungen von Senator Wersich, die der Senat bekanntlich nicht kommentiert, fragen wir den Senat:

 

1. Für wie viele behinderte Kinder jeweils welchen Alters (0-3, 3-6, 6-14 Jahre) wird für ihre Integration in die Kitas eine Leistung der Eingliederungshilfe in der Höhe zwischen

a. ein bis 500

b. 501 bis 1000

c. 1001 bis 1500

d. 1501 bis 2000

e. 2001 bis 2500

f. 2501 bis 3000

g. 3001 bis 3500

h. 3501 bis 4000

i. 4001 bis 4500

j. 4501 bis 5000 Euro aufgewendet?