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Konsequenzen aus dem Fall „Elias“ – und nun eine neue Senatskommission

Freitag, 02.07.2010

Rund vier Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen am Jungfernstieg durch den 16-jährigen Elias A. haben die beteiligten Senatoren in der Landespressekonferenz am 8. Juni 2010 konkrete Konsequenzen für das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt vorgestellt („neun Punkte“). Basis waren – so die Darstellung der beteiligten Senatoren in der LPK und in einer gemeinsamen Ausschusssitzung – Empfehlungen der Amtsleiterrunde Jugendgewalt.

In der Landespressekonferenz am 29. Juni 2010 wurde nunmehr mitgeteilt, im Zusammenhang mit der Gewalt im Öffentlichen Raum sei eine Senatskommission eingerichtet worden.

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche konkreten operativen Umsetzungsschritte/Umsetzungsaufträge sind

a. Wann

b. Von wem

c. An wen

d. mit welcher Fristsetzung

im Hinblick auf die am 8. Juni gemachten Ankündigungen getätigt worden/ergangen? (bitte darstellen für jeden einzelnen der „neun Punkte“ ausweislich der Senats-Pressemitteilung www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2325424/2010-06-08-bsg-jugendgewalt.html)

2. Gibt die Pressemitteilung den Wortlaut der Feststellungen und Empfehlungen der Amtsleiterrunde Jugendgewalt wieder?

3. Wenn nein, bitte Wortlaut der Feststellungen und Empfehlungen der Amtsleiterrunde Jugendgewalt wiedergeben/beifügen oder die Unterschiede zwischen den Feststellungen und Empfehlungen der Amtsleiterrunde Jugendgewalt und dem Wortlaut der Pressemitteilung darstellen? Wie begründen sich ggf. bestehende Unterschiede?

4. Hat die Amtsleiterrunde Jugendgewalt weitere Feststellungen/Empfehlungen getroffen/gegeben? Welche und mit welcher Begründung? Warum wurden diese von wem verworfen bzw. nicht in die Darstellung der beteiligten Senatoren aufgenommen?

5. Auf wessen Initiative, wann und vom wem wurde die Senatskommission eingesetzt? Hat der Senat seine Einrichtung beschlossen?

6. Aus welchem Grund wurde die Kommission jetzt eingerichtet?

7. Wer gehört der Kommission im Einzelnen an, wer leitet sie?

8. Welche Aufträge hat die Kommission erhalten, welche Aufgaben soll sie wahrnehmen?

9. Wird die Kommission Aufgaben wahrnehmen, die bisher anderen Behörden, Gremien oder sonstigen Einrichtungen oblagen und wenn ja, worum geht es dabei?

10. Bis wann sollen sie – ggf. erste – Ergebnisse erarbeitet werden und wem werden sie übermittelt?