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Konsolidierung des Hamburger Haushalts

Montag, 06.09.2010

Nach einer Pressemitteilung des Senats vom 27.11.2009 hat der Senat beschlossen, in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt rund 1,15 Milliarden Euro zu konsolidieren, um den Hamburgischen Haushalt „strukturell auf eine sichere Grundlage zu stellen“. Der Konsolidierungsbedarf von 1,15 Milliarden Euro ergebe sich aus den Zinslasten aus Krediten, die „wir zur Bewältigung der Krise aufnehmen“ sowie aus jährlich 100 Millionen Euro Verlustausgleich für die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung (HGV). In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2010 bis 2013“ in Drucksache 19/4789 vom 15.12.2009 hat der Senat dargestellt, dass die Einsparbeträge einzelner Behörden noch zu konkretisieren seien.

 

Am 27. Mai 2010 haben Bürgermeister von Beust und Finanzsenator Frigge die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Hamburger Haushalt ein strukturelles Defizit in dreistelliger Millionenhöhe aufweise, welches bis zum Jahr 2014 auf über eine Milliarde Euro anwachse.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie ist der Umsetzungsstand der im November 2009 vom Senat angekündigten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung?

 

2. Bei welchen weiteren Maßnahmen in welcher Behörde hat es inzwischen eine Konkretisierung hinsichtlich

 

a) der Art der Maßnahme

b) der Höhe der Einsparungen bzw. Einnahmeverbesserungen

 

gegeben und wie stellt sich die jeweilige Konkretisierung dar?

 

3. Ist der Senat bzw. der Erste Bürgermeister, der Finanzsenator oder die für Finanzen zuständige Behörde bei der Ermittlung des strukturellen Defizits im Mai 2010 davon ausgegangen, dass die im November 2009 angekündigte Konsolidierung im Betriebshaushalt bereits umgesetzt ist?

 

4. Auf welcher Grundlage wurde das Defizit für das Haushaltsjahr 2014 ermittelt? In welcher Höhe wurden die bereinigten Gesamteinnahmen, bereinigten Betriebsausgaben und Investitionen für dieses Jahr zugrunde gelegt?

 

5. Wie hoch ist der gesamte Konsolidierungsbedarf jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 gegenüber den in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in Drucksache 19/4919 vom 29.12.2009 genannten Zahlen zum Haushaltsplan 2010 und zur Finanzplanung 2011 bis 2013?