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Konsolidierungsbeiträge der Finanzbehörde und der Allgemeinen Finanzverwaltung

Freitag, 08.10.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. In der Pressemitteilung des Senats vom 22. September 2010 sind die Beiträge der Finanzbehörde und der Allgemeinen Finanzverwaltung zur Haushaltskonsolidierung dargestellt.

 

Ich frage den Senat:

 

A) Finanzbehörde

 

1. Wie verteilen sich die in der Pressemitteilung genannten 9,127 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag der Finanzbehörde auf welche mehr als 20 konkreten Teilmaßnahmen und die Haushaltsjahre 2011 und 2012? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

2. Wie stellen sich die konkreten Teilmaßnahmen im Einzelnen dar und wie sollen sie jeweils umgesetzt werden?

3. Wie ergeben sich für die konkreten Teilmaßnahmen jeweils die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen?

 

4. Welche Annahmen bzw. Vorprüfungen liegen den konkreten Teilmaßnahmen dabei jeweils zugrunde?

5. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen?

 

B) Allgemeine Finanzverwaltung

 

Die allgemeine Finanzverwaltung soll laut Pressemitteilung des Senats vom 22. September 2010 einen Konsolidierungsbeitrag von 10,966 Millionen Euro erbringen, indem zentrale Vorsorgetitel zurückgeführt werden.

6. Welche zentralen Vorsorgetitel (Titelnummer und Zweckbestimmung) sind in jeweils welcher Höhe von der Rückführung betroffen und in welcher Höhe sollen sie nach den Beschlüssen des Senats vom 22. September 2010 veranschlagt werden?

7. In welcher Höhe wurden diese Titel in den Jahren 2007 bis 2010 jeweils

a) veranschlagt und

b) in Anspruch genommen?

8. Worauf beruht die Annahme, dass die zentralen Vorsorgetitel nicht mehr in der ursprünglich vorgesehenen Höhe benötigt werden?