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Konsolidierungsbeiträge der Senatskanzlei und des Personalamtes

Dienstag, 05.10.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. In der Pressemitteilung des Senats vom 22. September 2010 sind die Beiträge der Senatskanzlei und des Personalamtes zur Haushaltskonsolidierung dargestellt.

 

Ich frage den Senat:

 

A) Senatskanzlei

 

1. Wie verteilen sich die in der Pressemitteilung genannten 1,5 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag der Senatskanzlei auf die dargestellten Verpflichtungen sowie ggf. auf welche weiteren, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen und die Haushaltsjahre 2011 und 2012? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

 

2. Wie ergeben sich für die Einzelmaßnahmen jeweils die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen?

 

3. Welche Annahmen bzw. Vorprüfungen liegen den Einzelmaßnahmen dabei jeweils zugrunde?

4. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen?

 

B) Personalamt

 

 

5. Wie verteilen sich die in der Pressemitteilung genannten 2,25 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag des Personalamtes auf die dargestellten Verpflichtungen sowie ggf. auf welche weiteren, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen und die Haushaltsjahre 2011 und 2012? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

 

6. Wie ergeben sich für die Einzelmaßnahmen jeweils die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen?

 

7. Welche Annahmen bzw. Vorprüfungen liegen den Einzelmaßnahmen dabei jeweils zugrunde?

8. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen?