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Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Inneres für den Bereich Wahlen im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Mittwoch, 29.09.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Im Anhang zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 ist die Aufteilung des Konsolidierungsbeitrages der Behörde für Inneres auf 17 Einzelpunkte differenziert nach den verschiedenen Bereichen dargestellt. Zu Wahlen wird zu Punkt 13 unter der Überschrift „Sonstige Bereiche der Behörde für Inneres“ ausgeführt: „Bei Wahlen wird ein verstärkter Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes als Wahlhelfer angestrebt. Diese sollen für einen Zeitraum bis zu drei Tagen von ihrer Arbeit freigestellt werden bzw. für den Sonntag einen freien Tag erhalten. Die Aufwandsentschädigungen, das so genannte „Erfrischungsgeld“, werden in diesem Zusammenhang auf 20 Euro je Person und Auszählungstag und herabgesetzt.“

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie hoch ist das Entlastungsvolumen für den Bereich Wahlen nach den Planungen des Senats für die Wahlen 2012 zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen und zu den Wahlen 2012 Europawahl und Bezirksversammlungen? Bitte bezogen auf die einzelnen Wahlen und Maßnahmen, den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die Zahl der benötigten Wahlhelferinnen und -helfer und die Herabsetzung der Aufwandsentschädigung, spezifizieren und begründen.

 

2. Soll die Herabsetzung der Aufwandsentschädigung auf 20 Euro auch für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfolgen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

3. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den auf den Bereich Wahlen entfallenden Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

4. Wie hoch waren die Kosten für die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen am 23.09.2001, am 29.02.2004 und am 24.02.2008? Bitte differenzieren nach Kostenarten, z.B. Aufwandsentschädigung pro Person, pro Tag und insgesamt („Erfrischungsgeld“), Tage, die zur Auszählung benötigt wurden, etc.?

5. Falls möglich für diese drei Wahlen bitte aufschlüsseln, welche Kosten jeweils auf die Wahl zur Bürgerschaft und auf die Wahlen zu den Bezirksversammlungen entfielen.

6. Welche Kosten entfielen bei diesen Wahlen jeweils auf parallel stattfindende Volksentscheide? Bitte die Kosten nach Kostenarten aufschlüsseln und falls möglich die Zahl der Helferinnen und Helfer angeben.

7. Wie viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer waren bei diesen Wahlen jeweils im Einsatz? Wie viele davon aus dem öffentlichen Dienst in ihrer Arbeitszeit?

8. Wie hat sich die Höhe des sogenannten Erfrischungsgeldes für Wahlvorsteher/innen und Wahlhelfer in den letzten 10 Jahren entwickelt, wie sich die Zahl der Helferinnen und Helfer?