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Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Inneres (Sparpaket September 2010)

Donnerstag, 23.09.2010

In der Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 zum Senatsbeschluss über den Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 heißt es zum Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Inneres: „Auf die Behörde für Inneres (BfI) entfällt ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt cirka 120 Millionen Euro, der sich im Wesentlichen wie folgt aufteilt“. Es folgen dann 17 Einzelpunkte aus den verschiedenen Bereichen der Behörde für Inneres.

 

Ich frage den Senat mit der Bitte um Darstellung wie in Drs. 19/6552:

 

1. Wie verteilen sich die dort genannten „cirka 120 Millionen Euro“ Konsolidierungsbeitrag im Einzelnen auf die in der Pressemeldung dargestellten 17 Einzelpunkte sowie ggf. auf weitere, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen und welche Beträge ergeben sich jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre 2011 – 2014 (bitte einzeln spezifizieren und begründen)?

 

2. Wie ergeben sich im Einzelnen die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen? (bitte einzeln spezifizieren und begründen)

 

3. Welche Annahmen/Vorprüfungen liegen den Einzelpunkten jeweils zugrunde? (bitte einzeln spezifizieren und begründen)

 

4. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (bitte einzeln spezifizieren und begründen)