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Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Kultur und Medien im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Mittwoch, 29.09.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Im Anhang zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 ist der Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Kultur und Medien im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung dargestellt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie verteilen sich die dort genannten ca. 7 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag im Einzelnen auf die im Anhang zur Pressemeldung dargestellten sechs Verpflichtungen (Altonaer Museum, Hamburger Öffentliche Bücherhallen, Deutsches Schauspielhaus, Privattheater, Elbphilharmonie/HamburgMusik gGmbH und Reduzierung der Verwaltungskosten) sowie ggf. auf weitere, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen und die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (bitte einzeln spezifizieren und begründen)? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

 

2. Wie ergeben sich im Einzelnen die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

 

3. Welche Annahmen/Vorprüfungen liegen den Einzelpunkten jeweils zugrunde? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

4. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)