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Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Mittwoch, 29.09.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Im Anhang zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 ist der Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung dargestellt. Für das Jahr 2012 ist ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 68,35 Mio. Euro vorgesehen.

Für das Jahr 2011 lassen sich strukturelle Maßnahmen in Höhe von 32,65 Mio. Euro realisieren. Es wird daher für dieses Jahr eine globale Minderausgabe in Höhe von rund 35 Mio. Euro ausgebracht, die durch einmalige Einsparungen konkretisiert werden soll.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie verteilen sich die in der Pressemeldung genannten Konsolidierungsbeiträge im Einzelnen auf die im Anhang zur Pressemeldung dargestellten Verpflichtungen sowie ggf. auf weitere, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen, und auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (bitte einzeln spezifizieren und begründen)? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

 

2. Wie ergeben sich im Einzelnen die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

 

3. Welche Annahmen/Vorprüfungen liegen den Einzelpunkten jeweils zugrunde? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

4. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)