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Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Freitag, 01.10.2010

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Im Anhang zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 ist der Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung dargestellt. Insgesamt ergibt sich hier für das Jahr 2011 ein anvisiertes Einsparvolumen von 46,85 Mio. Euro und für 2012 von 63,43 Mio. Euro.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie verteilen sich die in der Pressemitteilung des Senats vom 22. September 2010 genannten Konsolidierungsbeiträge im Einzelnen auf die im Anhang zur Pressemeldung dargestellten Verpflichtungen sowie ggf. auf weitere, in der Mitteilung nicht genannte Maßnahmen, und auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (bitte jeweils einzeln spezifizieren und getrennt nach den Bereichen Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz darstellen und begründen)? (Bitte darstellen wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/4733.)

 

2. Wie ergeben sich im Einzelnen die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

 

3. Welche Annahmen/Vorprüfungen liegen den Einzelpunkten jeweils zugrunde? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

4. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)