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Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse (IV): Nachfragen zu Drs. 19/4464 sowie den Bezugsdrucksachen 19/3312 und 19/3400

Montag, 10.05.2010

Der Konzessionsvertrag über das Gasnetz sieht die Möglichkeit zur Kündigung zum 31. Dezember 2012 mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 vor.

 

In der Drs. 19/4464 hatte der Senat ausgeführt, die Vertragsparteien seien sich darüber einig, dass die vertraglich bis zum 30. Juni 2010 vorgesehene erstmalige Bewertung durch den sachverständigen Wirtschaftsprüfer auch dann möglich und sinnvoll sei, wenn die gemeinsame Auswahl des Gutachters erst nach dem 30. Juni 2009 erfolgen würde.

 

Anfang Nov. 2009 hieß es weiter, dass die Gespräche zur gemeinsamen Auswahl eines sachverständigen Wirtschaftsprüfers andauern. Ferner gingen die zuständige Behörde und der Vertragspartner E.ON Hanse davon aus, dass die vorläufige Bewertung des Netzes bis zum 30.Juni 2010 vorliegen würde.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wurde ein sachverständiger Wirtschaftsprüfer ausgewählt?

a. Wenn ja – um wen handelt es sich?

b. Wenn nein – warum nicht?

c. Dauern die Gespräche zur gemeinsamen Auswahl an und wann sind sie ggfs. abgeschlossen?

 

2. Wird an einer vorläufigen Bewertung gearbeitet?

a. Wenn ja – wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen und wem wird es vorgelegt?

b. Wenn nein – warum nicht?

 

3. Wann wird die zuständige Behörde den Senat mit den Ergebnissen der Bewertung befassen?