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Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse (VI)

Donnerstag, 05.08.2010

Der Senat hatte den Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse 2008 verlängert. In der Drs. 19/1884 gibt der Senat Hinweise zum Vertragsinhalt.

 

Dazu ergeben sich weitere Fragen:

 

1. In welchen Punkten weicht der 2008 zwischen der FHH und E.ON Hanse geschlossene Konzessionsvertrag insgesamt von dem Vertrag von 1989 zwischen der FHH und der Hamburger Gaswerke GmbH ab?

 

a. Welche Sachverhalte sind nicht mehr geregelt und warum nicht?

b. Welche Sachverhalte wurden abweichend geregelt, warum und wie jeweils?

c. Welche Sachverhalte wurden zusätzlich aufgenommen, warum und mit welchem Inhalt?

d. Gibt es zu dem Vertragswerk Nebenabreden oder Vereinbarungen? Wenn ja – wo, zu welchen Sachverhalten und was beinhalten diese Nebenabreden bzw. Vereinbarungen?

 

2. Dem Vernehmen nach wurden in dem Vertrag von 2008 Festlegungen für die Bewertung des Gasnetzes vorgenommen. Ist das zutreffend?

 

a. Wenn ja – was wurde im Einzelnen festgelegt?

b. Wenn nein – gibt es zur Bewertung des Gasnetzes an anderer Stelle zwischen den Vertragspartnern Nebenabreden zum Konzessions¬vertrag, nach welchen Kriterien die Bewertung des Gasnetzes vorge¬nommen werden soll, und wie lauten sie?