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Kooperation von staatlichen Hochschulen mit privaten Anbietern von Studiengängen

Mittwoch, 04.06.2014

In einem Bericht des Handelsblattes vom 12.03.2014 wird das sogenannte „akademische Franchising“ wie folgt beschrieben: „Es gibt an der Hochschule Bochum Studenten, die in acht Semestern ihren Abschluss in Elektrotechnik machen. Unterrichtet werden sie von Dozenten der Fachhochschule (FH), Gebühren zahlen sie nicht, auf ihrem Zeugnis prangt der Stempel der FH. Und dann gibt es Elektrotechnikstudenten, die gleichfalls an dieser Hochschule eingeschrieben sind, die auch zum Großteil von diesen Dozenten unterrichtet werden, deren Studium auch acht Semester dauert und deren Zeugnis ebenfalls der Stempel der FH ziert. Der Unterschied: Sie zahlen 15.000 Euro Gebühren. Wie das geht? Sie studieren abends und samstags an der privaten Hochschule FOM in Essen. Die kauft von den Bochumern Konzept, Inhalte und Dozenten des Studiengangs – akademisches Franchising nennt sich das. Fast ein Viertel aller staatlichen Hochschulen ist solche Kooperationen nach Schätzungen schon eingegangen. Deutschlands Rektoren haben im November 2013 Empfehlungen für diese Partnerschaften von Staat und Privat herausgegeben. Auf einer Linie aber sind die deutschen Hochschulchefs dabei keineswegs.“

Als Grund für diese Kooperationsformen wird die steigende Nachfrage nach berufsbegleitenden Studienangeboten genannt, die die staatlichen Hochschulen allein aufgrund der begrenzten finanziellen und sonstigen Ressourcen nicht bewältigen könnten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Kooperationsprojekte der oben beschriebenen Art zwischen welchen staatlichen Hochschulen und welchen privaten Anbietern gibt es in Hamburg? Welchen Umfang, welche Fachrichtungen bzw. Abschlüsse, Bedingungen und Charakteristika haben diese jeweils? Seit wann existieren sie jeweils? Welche Gebühren fallen für die Studierenden jeweils an?

a. Welche weiteren Projekte dieser Art sind für die Zukunft geplant? Bitte ebenso beschreiben, soweit möglich.

 

2. Welche berufsbegleitenden Studienangebote gibt es in Hamburg? Bitte jeweils Umfang, Fachrichtungen bzw. Abschlüsse sowie gegebenenfalls Gebühren anführen, und jeweils die Anbieter (staatlich oder privat) und gegebenenfalls ihre jeweiligen Kooperationspartner bzw. Franchise-Nehmer nennen.

a. Welche weiteren Angebote sind für die Zukunft geplant? Bitte ebenso beschreiben, soweit möglich.

 

3. Welche Ressourcen staatlicher Hochschulen (oder sonstiger staatlicher Stellen bzw. Institutionen) werden bei den unter 1. und/oder 2. genannten Kooperationsprojekten jeweils von welchen privaten Anbietern in welchem Umfang, zu welchen Zwecken, zu welchen Bedingungen und zu welchen Entgelten genutzt? Dabei unter anderem bitte aufführen:

a. Räumlichkeiten

b. Sachmittel

c. Akademisches Personal

d. Technisches und Verwaltungspersonal

e. Inhaltliche bzw. konzeptionelle Ressourcen (Curricula, Didaktik u.a.)

 

4. Wie und wo werden die unter 3. aufgeführten Fremdnutzungen einerseits und die gegebenenfalls dafür entrichteten Entgelte andererseits jeweils haushalterisch verbucht?

 

5. Werden die Studierenden an den beteiligten staatlichen Hochschulen durch die genannten Kooperationsprojekte und die in ihrem Rahmen stattfindende, unter 3. aufgeführte Ressourcenüberlassung in ihren Studienmöglichkeiten beeinträchtigt?

a. Wenn ja: jeweils in welcher Weise?

b. Wenn nein: wie gelingt es, dies zu vermeiden?

 

6. Findet bei den unter 1. und/oder 2. genannten Angeboten eine unabhängige Qualitätssicherung statt?

a. Wenn ja: In welcher Form jeweils?

b. Wenn nein: Warum nicht?

 

7. Wie lauten die von der Hochschulrektorenkonferenz im November 2013 formulierten Empfehlungen zu solchen Kooperationsprojekten? Bitte im vollen Wortlaut dokumentieren.

a. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Empfehlungen?