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Korruption und Korruptionsbekämpfung in Hamburg – aktueller Stand

Freitag, 03.07.2009

Im Anschluss an Voranfragen aus den Reihen von SPD- und GAL-Fraktion aus der 18. Wahlperiode fragen wir den Senat:

 

1. Ermittlungen und Verfahren

 

1.1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005 bis zum ersten Halbjahr 2009 in Hamburg ermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln) wegen

 

a. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung durch oder gegenüber Amtsträger (§§ 331–335 StPO)

 

b. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StPO)?

 

1.2. In wie vielen Fällen wurde jeweils Anklage erhoben?

 

1.3. In wie vielen Fällen kam es jeweils zu einer Verurteilung der Beschuldigten?

 

1.4. Welcher Art und Höhe waren in den erfragten Jahren die in Rede stehenden Vorteile auf „Nehmerseite“ (bitte darstellen wie im Bundeslagebild Korruption des BKA)? Wie wurde in den erfragten Jahren der monetäre Gesamtwert der auf Nehmerseite erzielten Vorteile beziffert?

 

1.5. Welcher Art und Höhe waren in den erfragten Jahren die in Rede stehenden Vorteile auf „Geberseite“ (bitte darstellen wie im Bundeslagebild Korruption des BKA)? Wie wurde in den erfragten Jahren der monetäre Gesamtwert der auf Geberseite erzielten Vorteile beziffert?

 

1.6. Inwieweit erfolgte in den erfragten Jahren die Verfahrenseinleitung aufgrund externer Hinweise (bitte darstellen wie im Bundeslagebild Korruption des BKA)?

 

2. In der Antwort zu Frage 6 der Drs. 18/3118 hat der Senat geantwortet, dass es aus unterschiedlichen Gründen in keinem Fall zu einem Ausschluss eines Bieters oder Bewerbers von öffentlichen Aufträgen gekommen ist. Als Gründe wurden unter anderem "Gewicht der Verfehlung" oder "lange Zeitdauer seit der Verfehlung" genannt. Wie viele Wettbewerbsausschlussverfahren wurden eingeleitet und wie viele haben zu einem Ausschluss bzw. zu keinem Ausschluss geführt? Bitte für die Jahre 2005 bis zum ersten Halbjahr 2009 nach Jahr und Begründung auflisten.

 

3. Im Vertrag der schwarz-grünen Koalitionspartner heißt es: „Hamburg bemüht sich innerhalb eines Jahres um ein mit den Nachbarländern vernetztes Korruptionsregister. Bei Nicht-Gelingen wird eine Hamburger Einzellösung gesucht.“ Im Nachgang auf Drs. 19/2816: Wie ist nunmehr der aktuelle Sachstand? Wie lange will der Senat noch abwarten, ehe er in Sachen Hamburger Einzellösung aktiv wird?

 

 

Dr. Andreas Dressel MdHB Karl Schwinke MdHB Elke Badde MdHB