Zum Hauptinhalt springen

Korruptionsregister, erneute Nachfrage

Freitag, 26.02.2010

Im Vertrag der schwarz-grünen Koalitionspartner heißt es: „Hamburg bemüht sich innerhalb eines Jahres um ein mit den Nachbarländern vernetztes Korruptionsregister. Bei Nicht-Gelingen wird eine Hamburger Einzellösung gesucht.“

In Drs. 19/3479 hatte der Senat u.a. ausgeführt: „Eine bundeseinheitliche Regelung ist vor der Bundestagswahl nicht zu erwarten.“

Im Nachgang auf die Voranfragen in Drs. 19/2816 und 19/3479 fragen wir erneut den Senat:

 

1. Wie ist nunmehr der aktuelle Sachstand?

2. Welche Bemühungen hat es in Richtung Bundesebene nach der Bundestagswahl konkret gegeben? Wie ist dort der Stand?

3. Welche Bemühungen hat es in Richtung Nordverbundlösung seit der Antwort des Senats aus Drs. 19/3479 gegeben? Wie ist insoweit der Stand?

4. Vor diesem Hintergrund: Wie lange will der Senat noch abwarten, ehe er in Sachen Hamburger Einzellösung aktiv wird?