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Korruptionsregister, erneute Nachfrage

Dienstag, 21.09.2010

Im Vertrag der schwarz-grünen Koalitionspartner heißt es: „Hamburg bemüht sich innerhalb eines Jahres um ein mit den Nachbarländern vernetztes Korruptionsregister. Bei Nicht-Gelingen wird eine Hamburger Einzellösung gesucht.“

In Drs. 19/3479 hatte der Senat unter anderem ausgeführt: „Eine bundeseinheitliche Regelung ist vor der Bundestagswahl nicht zu erwarten.“

In Drs. 19/5533 hatte der Senat weiter ausgeführt: „Derzeit ist nicht erkennbar, ob beziehungsweise wann die Bundesregierung die Ankündigung aus der letzten Legislaturperiode (siehe Bundestagsdrucksache 16/11428) aufgreifen wird. Die zuständige Behörde hat daher Kontakt mit den zuständigen Stellen der anderen norddeutschen Bundesländer aufgenommen, um das Interesse an einem gemeinsamen Korruptionsregister zu sondieren. Die Sondierung ist noch nicht abgeschlossen. Über das weitere Vorgehen wird zeitnah nach Abschluss der Sondierungsgespräche entschieden.“

Im Nachgang auf die Voranfragen fragen wir erneut den Senat:

1. Wie ist nunmehr der aktuelle Sachstand?

2. Welche Bemühungen hat es in Richtung Bundesebene nach der Bundestagswahl konkret wann, wie, von wem und mit welchem Erfolg gegeben? Wie ist dort der Stand?

3. Welche Bemühungen hat es in Richtung Nordverbundlösung seit der Voranfrage wann, wie, von wem und mit welchem Erfolg gegeben? Wie ist insoweit der Stand?

4. Vor diesem Hintergrund: Wie lange will der Senat noch abwarten, ehe er in Sachen Hamburger Einzellösung aktiv wird? Wie ist insoweit der Sachstand?

5. Welche Daten hat Hamburg für das bzw. ein Korruptionslagebild Hamburg 2009 erhoben? Wie stellen sich diese Daten im Einzelnen und im Vorjahresvergleich dar? (Sofern Teile geheimhaltungsbedürftig sind, bitte die nicht geheimhaltungsbedürftigen Teile zugrunde legen.)

6. Welche Daten hat Hamburg zur Erstellung des bzw. eines Bundeslagebildes Korruption 2009 an die Bundesebene übermittelt? Wie stellen sich diese Daten im Einzelnen und im Vorjahresvergleich dar? (Sofern Teile geheimhaltungsbedürftig sind, bitte die nicht geheimhaltungsbedürftigen Teile zugrunde legen.)