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Kosten der Jahresabschlüsse von Landesbetrieben u.a. (II)

Mittwoch, 31.07.2013

Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf.

Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten bzw. welcher Aufwand sind jeweils bei welchem Landesbetrieb gem. § 26 LHO im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Jahresabschlusses sowie eines Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 entstanden

a) für externe Berater, Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater u.ä.?

b) an eigenen Personal- und Sachkosten?

2. Welche Kosten bzw. welcher Aufwand sind jeweils bei welchem Landesbetrieb gem. § 26 LHO im Zusammenhang mit der Prüfung (Testat) des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 entstanden

a) für externe Wirtschaftsprüfer?

b) für Leistungen der Finanzbehörde?

3. Welche Kosten bzw. welcher Aufwand sind jeweils bei der Finanzbehörde für die Prüfung der Jahresabschlüsse bzw. des Lageberichts der o.g. Landesbetriebe für das Geschäftsjahr 2012 entstanden

a) für Externe?

b) an eigenen Personal- und Sachkosten?

4. Wie stellen sich die unter 1. bis 3. abgefragten Kosten bzw. der Aufwand jeweils bei den kaufmännisch buchendenden Einrichtungen gem. § 15 (2) LHO dar?

5. Wie stellen sich die unter 1. bis 3. abgefragten Kosten bzw. der Aufwand jeweils bei den kaufmännisch buchendenden Sondervermögen gem. § 26 (2) LHO dar?

6. Welche Kosten entstehen welchem Landesbetrieb p.a. für die Nutzung des speziellen SAP-Landesbetrieb-Masters?

7. Wie unterscheidet sich das den Landesbetrieben zur Verfügung gestellte Buchhaltungssystem von dem in SNH-Behörden genutzten System?

8. Gemäß LHO haben doppisch buchende Landesbetriebe u.ä. innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Zu welchen Termin haben die Landesbetriebe, Einrichtungen und Sondervermögen der FHH jeweils einen Jahresabschluss für 2012 erstellt und wann wurde dieser von dem zuständigen Gremium (Verwaltungsrat o.ä.) der Einrichtung festgestellt?