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Kosten für Anwälte durch Senatsmitglieder III

Donnerstag, 26.08.2010

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/6526 teilte der Senat mit, dass

„Senator a.D. Dr. Freytag ….aktuell anwaltliche Beratung im Hinblick auf seine Zeugenstellung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“ bzw. seine organschaftliche Stellung als früheres Mitglied im Aufsichtsrat der HSH Nordbank“

erhält.

Wir fragen den Senat:

1. Inwieweit erhielt bzw. erhält Senator a.D. Freytag eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln für eine anwaltliche Beratung im Hinblick auf seine organschaftliche Stellung als früheres Mitglied im Aufsichtsrat der HSH Nordbank“ außerhalb der Zeugenstellung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“?

2. Inwieweit erhält oder erhielt Senator a.D. Dr. Peiner eine Finanzierung der anwaltliche Beratung aus öffentlichen Mitteln im Hinblick auf seine Zeugenstellung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“ bzw. seine organschaftliche Stellung als früheres Mitglied im Aufsichtsrat der HSH Nordbank?

3. Sofern Senator a.D. Dr. Peiner keine solche Finanzierung erhielt: Warum nicht im Vergleich zu Senator a.D. Freytag?

4. Welche weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss HSH Nordbank anwaltliche Beratung?

5. In welcher Höhe sind der FHH insgesamt in diesem Zusammenhang bisher Kosten entstanden?