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Kostenloses Erbbaurecht für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) im Niendorfer Gehege

Mittwoch, 12.08.2009

Der Senat soll der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) ein unentgeltliches Erbbaurecht für das Grundstück im Niendorfer Gehege erteilt haben, auf dem die SDW ihr "Haus des Waldes" bauen möchte.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Unter welchen Voraussetzungen werden kostenlose Erbbaurechte vergeben?

2. Welche anderen Beispiele für die kostenlose Vergabe von Erbbaurechten durch den Senat hat es in den letzten zehn Jahren gegeben? Wer waren die jeweiligen Nutznießer und aus welchen Gründen erfolgte die Vergabe?

3. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der kostenlosen Vergabe von Erbbaurechten?

4. Welche Pacht/ Miete ist für das jetzt im Erbbaurecht an die SDW vergebene Grundstück im Niendorfer Gehege bisher angefallen?

5. Aus welchen Gründen hat der Senat das Grundstück im kostenlosen Erbbaurecht an die SDW vergeben?

6. War die Kommission für Bauordnung mit der Vergabe befasst und wenn ja, wann und welche Empfehlung hat sie abgegeben bzw. wenn nein, warum nicht?