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Kreditaufnahmen im Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg“ (III)

Dienstag, 06.07.2010

Am 4. November 2009 hat die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU- und GAL-Abgeordneten die Einrichtung eines Sondervermögens „Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg“ zur Finanzierung des Doppelhaushalts 2009/2010 und der Folge-jahre beschlossen (siehe Drucksache 19/3921).

 

Das Sondervermögen wird vom Kernhaushalt getrennt verwaltet, hat eine eigene Wirtschafts- und Rechnungsführung und besitzt ein gesondertes Geschäftskonto bei der Landeshauptkasse. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) haftet für die Schulden des Sondervermögens unbeschränkt.

 

 

Ich frage den Senat:

 

 

1. Wie hoch waren jeweils zum 31.05.2010 und 30.06.2010

 

a) die Höhe der gesamten Kreditaufnahme,

b) die Höhe der aufgelaufenen Zinsbelastung,

c) der Stand des Geschäftskontos bei der Landeshauptkasse und

d) die Ablieferung an den Haushalt der FHH

 

des Sondervermögens „Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg“?

 

 

2. In welchen Tranchen wurden die Kredite im Sondervermögen „Konjunkturstabili-sierungs-Fonds Hamburg“ in jeweils welcher Form, zu welchem Zinssatz und mit welcher Laufzeit aufgenommen?

 

 

Die Höhe der aufgelaufenen Zinsbelastung im Sondervermögen „Konjunkturstabili-sierungs-Fonds Hamburg“ betrug laut Drucksache 19/5559 am

 

28. Februar 2010 1.314.253 Euro.

 

Nach Angabe des Senats in Drucksache 19/6194 betrug die Höhe der aufgelaufenen Zinsbelastung am

 

31. März 2010 9.786.100 Euro.

 

 

3. Worauf beruht der Anstieg der Zinsbelastung vom 28. Februar 2010 zum 31. März 2010 um 8.471.847 Euro?

 

 

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6194 gibt der Senat an, dass im Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg“ ein Schuldscheindarlehen über 50 Millionen Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr zu einem Zinssatz von 4,7% aufgenommen wurde.

 

4. Handelt es sich hierbei um eine fehlerhafte Angabe? Wenn ja, welchen Zinssatz und welche Laufzeit hat das Schuldscheindarlehen tatsächlich? Wenn nein, wie erklärt sich der Zinssatz im Verhältnis zur Laufzeit im Vergleich zu den anderen Schuldscheindarlehen, die durch das Sondervermögen aufgenommen wurden?

 

 

5. Nach welchen Grundsätzen bzw. welchen Vorgaben erfolgt die Aufnahme von Krediten im Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg“ hin-sichtlich

 

a) der Form und

 

b) der Laufzeit?

 

 

6. Unterscheidet sich die Kreditaufnahme im Sondervermögen „Konjunkturstabilisie-rungs-Fonds Hamburg“ hinsichtlich der Form oder der Laufzeit von der sonstigen Kreditaufnahme der FHH im Kernhaushalt? Wenn ja, wie und warum?