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Kreditaufnahmen im „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“

Dienstag, 27.07.2010

Am 10. Dezember 2009 hat die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU- und GAL-Abgeordneten die Einrichtung eines „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“ beschlossen. Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die ihm übertragenen Schulgebäude und -grundstücke zu planen, zu bauen und zu bewirtschaften. Die Finanzbehörde wurde ermächtigt, weitere Immobilien in das Sondervermögen einzubringen und Bestimmungen über dessen Wirtschaftsführung zu erlassen. Das Sondervermögen hat eine vom Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) getrennte Wirtschafts- und Rechnungsführung und kann selbstständig Kredite aufnehmen. Der Paragraph 18 der Landeshaushaltsordnung, der Kreditfinanzierungen und Haushaltsverschuldungen ab 2013 ausschließen soll, wurde für das Sondervermögen außer Kraft gesetzt. Für Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet die FHH unbeschränkt.

 

Ich frage den Senat:

 

1) Wie hoch waren jeweils zum 31.01.2010, 28.02.2010, 31.03.2010, 30.04.2010, 31.05.2010 und 30.06.2010

a) die Höhe der gesamten Kreditaufnahme,

b) die Höhe der aufgelaufenen Zinsbelastung

im „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“?

2) In welchen Tranchen wurden die Kredite im „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“ in jeweils welcher Form, zu welchem Zinssatz und mit welcher Laufzeit aufgenommen?

3) Welche weiteren Kreditaufnahmen sind für das Jahr 2010 geplant?

4) Wie viele Maßnahmen wurden seit dem 01. Januar 2010 begonnen, bei denen Gebäude

a) saniert und

b) neu gebaut

wurden? Um welche Maßnahmen handelt es sich jeweils?

5) Hat die Finanzbehörde dem Sondervermögen nach Beschlussfassung der Bürgerschaft weitere Immobilien übertragen bzw. plant die Behörde eine Übertragung weiterer Immobilien? Wenn ja, welche?

6) Welche Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens hat die Finanzbehörde erlassen?