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Kreditaufnahmen im „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“ (II)

Donnerstag, 16.09.2010

Der Senat berichtet in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6865, dass das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb seit dem 1. Januar 2010 mit zwölf Gebäudesanierungen und vier Neubauten begonnen, bislang aber keine Kredite aufgenommen hat.

 

Ich frage den Senat:

 

1) In welcher Höhe (Mio. Euro) ist das Sondervermögen durch die Beauftragung der seit dem 1. Januar 2010 begonnenen Baumaßnahmen Verpflichtungen eingegangen?

 

2) In welcher Höhe (Mio. Euro) wurden im Zusammenhang mit den seit dem 1. Januar 2010 begonnenen Baumaßnahmen bisher Zahlungen an Dritte aus dem Sondervermögen geleistet und aus welchen Erlösen bzw. Zuschüssen aus jeweils welchen Haushaltstiteln (Titelnummer und Zweckbestimmung) in jeweils welcher Höhe wurden diese finanziert?

 

3) In welchem Umfang plant das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb derzeit, die von der Bürgerschaft mit Drucksache 19/4208 beschlossene Kreditaufnahmeermächtigung von 250 Millionen Euro für 2010 in diesem Jahr noch in Anspruch zu nehmen?

a) Wie begründen sich ggf. Abweichungen von der Finanzplanung des Sondervermögens?

 

Nach Angaben des Senats in Drucksache 19/4208 beträgt der Instandhaltungsstau an den staatlichen Hamburger Schulen 3 Milliarden Euro und der Zubaubedarf 1,2 Milliarden Euro.

 

4) In welcher Höhe (Mio. Euro) wurden mit den in diesem Jahr begonnen Maßnahmen der

a) Instandhaltungsstau und

b) Zubaubedarf

an den staatlichen Hamburger Schulen jeweils vermindert?

 

5) In welcher Höhe (Mio. Euro) ergeben sich durch den Verzicht auf die Einführung der Primarschule Änderungen im

a) Instandhaltungsstau und

b) Zubaubedarf

an den staatlichen Hamburger Schulen gegenüber den Angaben in Drucksache 19/4208?

 

6) Wie hoch (Mio. Euro) ist nach Erkenntnissen des Senats bzw. der Behörde für Schule und Berufsbildung zum derzeitigen Stand der

a) Instandhaltungsstau und

b) Zubaubedarf

an den staatlichen Hamburger Schulen?

 

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drucksache 19/6865 antwortet der Senat auf die Frage, welche Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens die Finanzbehörde erlassen habe:

„Die zuständige Behörde hat die „Geschäftsordnung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb“ erlassen.“

 

7) Welche Behörde hat die „Geschäftsordnung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb“ erlassen bzw. welche Behörde ist „die zuständige Behörde“, wann wurde die Geschäftsordnung erlassen und wann ist sie in Kraft getreten?

8) Enthält die „Geschäftsordnung des Sondervermögens Schule – Bau und Betrieb“ die nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule – Bau und Betrieb“ erforderlichen Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens?

9) Wie lauten die Geschäftsordnung bzw. die Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens wörtlich?