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Kreditaufnahmen im „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“ (III)

Freitag, 04.02.2011

Der Senat berichtet in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6865, dass das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb seit dem 1. Januar 2010 mit zwölf Gebäudesanierungen und vier Neubauten begonnen, bislang aber keine Kredite aufgenommen hat.

 

Ich frage den Senat:

 

1) In welcher Höhe (Mio. Euro) ist das Sondervermögen durch die Beauftragung der seit dem 1. Januar 2010 begonnenen Baumaßnahmen Verpflichtungen eingegangen?

 

2) In welcher Höhe (Mio. Euro) wurden im Zusammenhang mit den seit dem 1. Januar 2010 begonnenen Baumaßnahmen bisher Zahlungen an Dritte aus dem Sondervermögen geleistet und aus welchen Erlösen bzw. Zuschüssen aus jeweils welchen Haushaltstiteln (Titelnummer und Zweckbestimmung) in jeweils welcher Höhe wurden diese finanziert?

 

3) In welchem Umfang hat das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb, die von der Bürgerschaft mit Drucksache 19/4208 beschlossene Kreditaufnahmeermächtigung von 250 Millionen Euro für 2010 in diesem Jahr in Anspruch genommen?

a) Wie begründen sich ggf. Abweichungen von der Finanzplanung des Sondervermögens?

 

Nach Angaben des Senats in Drucksache 19/4208 beträgt der Instandhaltungsstau an den staatlichen Hamburger Schulen 3 Milliarden Euro und der Zubaubedarf 1,2 Milliarden Euro.

 

4) In welcher Höhe (Mio. Euro) wurden mit den im Jahr 2010 begonnen Maßnahmen der

a) Instandhaltungsstau und

b) Zubaubedarf

an den staatlichen Hamburger Schulen jeweils vermindert?

 

5) Wie hoch (Mio. Euro) ist nach Erkenntnissen des Senats bzw. der Behörde für Schule und Berufsbildung zum derzeitigen Stand der

a) Instandhaltungsstau und

b) Zubaubedarf

an den staatlichen Hamburger Schulen?