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Kreisschülerräte

Montag, 27.01.2014

Das Hamburger Schulgesetz weist den Kreisschülerräten nicht unwichtige Aufgaben und Rechte zu. Schülerinnen und Schüler im Kreisschülerrat müssen für ihre Aufgaben motiviert, angeleitet und gestützt werden. Dabei kommt der Schulbehörde, den einzeln zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -Beamten und den Betreuungslehrerinnen und –Lehrern eine wichtige Rolle zu. Nachdem ich zuletzt nach den Aktivitäten der Kreisschülerräte und deren Unterstützung durch die Schulbehörde im Schuljahr 2011/2012 gefragt habe, ist auch die Entwicklung in diesem und im letzten Schuljahr interessant.

 

Ich frage den Senat:

1. Welche Kreisschülerräte haben sich im Schuljahr 2013/14 wann konstituiert und ihre Wahlen durchgeführt, welche bislang nicht?

2. Wie viele zur Teilnahme berechtigte Schulen waren jeweils vertreten, wie viele fehlten? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen.)

3. An welchen konstituierenden Sitzungen haben die zuständigen Schulaufsichtsbeamten teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Kreisschülerräte angeben.)

4. Welche Lehrerinnen/Lehrer von jeweils welchen Schulen sind für die einzelnen Kreisschülerräte als Betreuungslehrkräfte benannt?

5. Welche Arbeitszeitanrechnungen erhalten diese Lehrkräfte jeweils für ihre Arbeit?

6. Welche Kreisschülerräte hatten sich für das Schuljahr 2012/2013 wann konstituiert?

7. Sind den Kreisschülerräten seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 Vorlagen nach § 67, Abs. 4 HmbSG zugeleitet worden, auf deren Grundlage sie in der Lage sind, ggf. Stellungnahmen zu Schulentwicklungsplänen zu formulieren? Wenn ja, wie viele Vorlagen wurden welchem Kreisschülerrat vorgelegt und zu wie vielen wurden Stellungnahmen abgegeben?