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Kreisschülerräte IV

Dienstag, 23.11.2010

In den letzten Schuljahren scheint sich der Umgang der Schulbehörde mit den Kreisschülerräten doch etwas verbessert zu haben. Die Arbeit der Kreisschülerräte konnte unter verbesserten Bedingungen stattfinden, auch wenn es noch nicht überall optimal läuft. Deshalb ist es interessant zu erfahren, wie sich die Arbeit der Kreisschülerräte im laufenden Schuljahr angelassen hat.

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Haben die Schülerräte der einzelnen Schulen ihre Vertreter für den jeweiligen Kreisschülerrat im Rahmen der Zeitvorgaben gewählt und der Behörde gemeldet?

 

2.1. Wann haben sich die einzelnen Kreisschülerräte konstituiert?

2.2. Wann haben sie ihre Vorstände gewählt?

2.3. Wie viele der zur Teilnahme berechtigten Schulen waren jeweils beteiligt? Bitte nach den verschiedenen Schulformen aufschlüsseln.

 

3. Wie oft haben die einzelnen Kreisschülerräte bisher getagt?

 

4. Wer ist in der Schulbehörde für welchen Kreisschülerrat zuständig?

 

5. Welche Kreisschülerräte haben eine ergänzende Betreuung durch eine(n) beauftragte(n) Lehrer(in)? Bitte jeden KSR aufführen, dazu die Betreuungslehrkraft und deren Schule.

 

6. An welchen Sitzungen welches Kreisschülerrates haben in diesem Schuljahr zuständige Vertreter der Schulbehörde und/oder Betreuungslehrkräfte teilgenommen?

 

7.1. Wann haben die einzelnen Kreisschülerräte ihre Delegierten für die Schülerkammer gewählt?

7.2. Wann hat sich die Schülerkammer konstituiert?

7.3. Wann hat die Schülerkammer ihren Vorstand gewählt?

 

8. Hat es an der bisherigen Position der Schulbehörde, den Betreuungslehrkräften für ihre zusätzliche Tätigkeit keine Arbeitszeitvergütung zu gewähren / d.h. ihren jeweiligen Schulen zuzuweisen, etwas geändert oder wird sich etwas ändern? Bitte begründen.