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Kriminalität im Jugendstrafvollzug (2)

Donnerstag, 23.07.2009

Die Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/3524 legt nahe, dass die für den Jugendstrafvollzug zuständige Behörde nur wenige Daten über die Kriminalitätsbelastung im Jugendstrafvollzug erhebt.

Wir fragen den Senat:

1. Trifft es – wie die Antwort auf Frage 1 in 19/3524 vermuten lässt - zu, dass die zuständige Behörde nur die Zahl der körperlichen Auseinandersetzungen unter Gefangenen sowie zwischen Gefangenen und Bediensteten im Jugendstrafvollzug erfasst, nicht aber die Art der Delikte?

a) Wenn ja:

(1) Aus welchen Gründen werden nicht auch die Art und/oder Schwere des Delikts erfasst?

(2) Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung dass die statistische oder sonstige Erfassung der Deliktsart hilfreich für die Gewaltprävention bzw. das Durchbrechen akuter Gewaltstrukturen im Jugendstrafvollzug sein könnte?

b) Wenn nein:

(1) Welche Delikte wurden unter Gefangenen des Jugendvollzuges in der JVA Hahnöfersand im Zusammenhang mit körperlichen Auseinandersetzungen in den Jahren 2004 bis 2009 begangen (bitte für die jeweiligen Delikte die jährlichen Fallzahlen angeben)?

(2) Welche Delikte zwischen Gefangenen des Jugendvollzugs in der JVA Hahnöfersand und Vollzugsbeamtinnen und –beamten wurden im Zusammenhang mit körperlichen Auseinandersetzungen in den Jahren 2004 bis 2009 begangen (bitte für die jeweiligen Delikte die jährlichen Fallzahlen angeben)?

2. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde nur die Zahl der körperlichen Auseinandersetzungen innerhalb des Strafvollzugs erfasst, nicht aber die Zahl und Art anderer Delikte?

a) Wenn ja:

(1) Aus welchen Gründen werden nicht auch Deliktsformen außerhalb körperlicher Auseinandersetzungen (etwa Nötigung, Diebstahl, Erpressung) erfasst?

(2) Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung, dass die Kenntnis der im Strafvollzug begangenen Delikte – auch außerhalb körperlicher Auseinandersetzungen - hilfreich für die Entflechtung potenzieller Abhängigkeits- und/oder Machtstrukturen unter Gefangenen bzw. zwischen Gefangenen und Vollzugsbeamtinnen und –beamten sein könnte?

b) Wenn nein:

(1) Wie viele und welche Delikte (außer Körperverletzungsdelikten) wurden unter Gefangenen des Jugendvollzuges in der JVA Hahnöfersand in den Jahren 2004 bis 2009 begangen (bitte für die jeweiligen Delikte die jährlichen Fallzahlen angeben)?

(2) Wie viele und welche Delikte zwischen Gefangenen des Jugendvollzugs in der JVA Hahnöfersand und Vollzugsbeamtinnen und –beamten wurden in den Jahren 2004 bis 2009 begangen (bitte für die jeweiligen Delikte die jährlichen Fallzahlen angeben)?

3. Wie viele körperliche Auseinandersetzungen gab es in den Jahren 2004 bis 2009 unter Gefangenen des Jugendvollzugs der JVA Hahnöfersand einerseits und zwischen Gefangenen des Jugendvollzugs der JVA Hahnöfersand und Vollzugsbeamtinnen und –beamten andererseits (bitte nach Jahren getrennt angeben)? In wie vielen dieser Fälle wurde seitens der Gefangenen ein Strafantrag gestellt?