Zum Hauptinhalt springen

Kriminalitätsentwicklung im HVV (Zweite Nachfrage)

Mittwoch, 26.01.2011

Auf unsere Anfragen Drs. 19/8327 und 19/8427 hat der Senat eingeräumt, dass die Hochbahnwache – anders als die S-Bahn – Daten zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich verübten Delikten erfasst. Dennoch hat der Senat nähere Angaben zu diesen Informationen wiederholt verweigert. Daher fragen wir den Senat erneut:

1. Zu welchen Zwecken erfasst die Hochbahn die Daten zur Kriminalitätsentwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich?

2. Welche konkreten Daten werden bei der Erfassung der Delikte zusammengeführt, inwieweit basieren die Zahlen zum Beispiel auf Strafanzeigen der Hochbahn, Beobachtungen der Hamburger Hochbahnwache, Beschwerden von Fahrgästen?

3. Der Senat hat uns wissen lassen, die noch vor einem Jahr in Drs. 19/5427 zur Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Hochbahn genannten Daten seien „interne Daten der HOCHBAHN, die keine Rückschlüsse auf die PKS zulassen und daher in den nachfolgenden Drucksachen nicht mehr berücksichtigt worden sind“.

a) Welchen Unterschied macht es für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen, ob erfasste Daten Rückschlüsse auf die Polizeiliche Kriminalstatistik zulassen oder nicht?

b) Sind Daten, die von öffentlichen Unternehmen erfasst werden, nur dann zu nennen, wenn sie Rückschlüsse auf Statistiken anderer Behörden zulassen?

c) Ist die Hochbahn gehindert, die von uns erbetenen Zahlen öffentlich zu nennen? Gibt es Hinweise von der Stadt an die Hochbahn, welche den Umgang mit den zur Kriminalitätsbelastung erhobenen Daten berühren, und um welche Maßgaben handelt es sich?

d) Was hindert den Senat, die von uns erbetenen Zahlen zu nennen?

4. Werden die von der Hochbahn im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbelastung erfassten Daten der Senatsseite regelmäßig zur Kenntnis gegeben und welches Verfahren ist dabei üblich? Wie häufig findet ein Informationsaustausch statt und welche Behörden sind daran auf Senatsseite beteiligt?

5. Werden den Leitungen der für Verkehr und für Inneres zuständigen Behörden die von der Hochbahn erfassten Daten (mindestens einmal jährlich) übermittelt?

6. Liegen auf Senatsseite über die in Drs. 19/8327 sowie 19/8427 genannten Zahlen hinaus Angaben der Hochbahn zur Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2010 vor? Seit wann genau liegen wem Informationen vor?

7. Liegen insbesondere der Leitung der Stadtentwicklungsbehörde Daten vor, die uns bisher nicht genannt wurden? Liegen der Leitung der Innenbehörde solche Daten vor? Soweit ja, seit wann jeweils?

8. Sind dem Ersten Bürgermeister Informationen über die Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Hochbahn im Jahr 2010 zur Kenntnis gelangt, die auf unsere Anfragen bisher nicht genannt wurden? Wann hat er diese Informationen erhalten?

9. Was besagen die auf Senatsseite vorliegenden Informationen zur Entwicklung der Delikte insgesamt, der Gewaltdelikte, der schweren und gefährlichen Körperverletzungen und der Raubdelikte im Jahr 2010?

10. In Drs. 19/8327 und 19/8427 hat der Senat Zahlen zur Entwicklung bestimmter Deliktsgruppen im Bereich der Hochbahn genannt, zu anderen nicht. Warum werden Angaben zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Schwarzfahren gemacht, zu Gewaltdelikten aber nicht?

a) Was unterscheidet die Zahlen zu den – zuletzt in Drs. 19/8427 unter Ziffer 1d aufgeführten – Delikten von den anderen erbetenen Daten?

b) Handelt es sich bei ersteren ausschließlich um solche Straftaten, die zur Anzeige kamen? Wurden die übrigen erfragten Delikte zwar erfasst, aber nicht angezeigt?

11. Was besagen die Daten der Hochbahn zur Entwicklung folgender Delikte im Jahr 2010 (absolut und prozentual gegenüber dem Vorjahr)

a) Gewaltdelikte insgesamt

b) gefährliche und schwere Körperverletzungen

c) Raubdelikte insgesamt

d) und Delikte insgesamt?

12. Sind die Antworten des Senats auf unsere Anfragen Drs. 19/8327 und 19/8427 so zu verstehen, dass die Stadt sich gegenüber der S-Bahn nicht dafür eingesetzt hat, dass diese detaillierte Informationen über die Kriminalitätsentwicklung erfasst und übermittelt, welche Rückschlüsse auf die Kriminalitätsbelastung im Bereich der S-Bahn zulassen?

13. Welche Aussagen können auf Basis der auf Senatsseite vorliegenden Erkenntnisse über die Entwicklung der Kriminalitätsbelastung im öffentlichen Nahverkehr getroffen werden? Ist die Zahl und Schwere der verübten Delikte eher gesunken oder gestiegen?