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Kürzungen bei den Zuwendungen an das Studierendenwerk

Freitag, 15.10.2010

Das Studierendenwerk Hamburg unterstützt mit seinen Leistungen die Studierenden und die Hochschulen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Es betreibt u.a. 13 Mensen und 13 Cafès/Bistros in den Hochschulen sowie 5 Kindertagesstätten, hält 3.700 Wohnheimplätze in 22 Wohnanlagen vor, bietet eine Wohnungsvermittlung und eine Sozialberatung für Studierende. Für die Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben ist Hamburg nach § 12 Abs. 2 Studierendenwerksgesetz verpflichtet, dem Studierendenwerk eine Zuwendung zu gewähren.

Im Rahmen seiner Sparklausur hat der Senat nun beschlossen, diese Zuwendung an das Studierendenwerk massiv zu kürzen. Das Studierendenwerk spricht von 2,3 Mio. Euro, um die seine Zuwendung jährlich gekürzt werden soll. Bereits im Jahre 2005 waren die Zuschüsse an das Studierendenwerk vom Senat gekürzt worden. Der Aufsichtsrat des Studierendenwerks sah sich vor diesem Hintergrund genötigt, eine Anhebung der Essenspreise in den Mensen um ca. 10 % mit Wirkung zum 01.01.2011 sowie eine Erhöhung des von jedem Studierenden zu zahlenden Semesterbeitrags an das Studierendenwerk von 51 Euro auf künftig knapp 70 Euro zu beschließen.

Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die „Sparleistung“ des Senats darin besteht, die Studierenden zur Kasse zu bitten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. In welcher Höhe und für welche Zwecke erhält das Studierendenwerk im laufenden Jahr Zuwendungen? (Bitte die entsprechenden Haushaltstitel jeweils gesondert aufführen)

2. Um welchen Betrag sollen die Zuwendungen an das Studierendenwerk Hamburg in den Jahren 2011 und 2012 jeweils gekürzt werden?

3. Wie hoch sind die jährlichen Zuschüsse des Studierendenwerks zum Betrieb seiner Mensen?

4. Sieht der Senat für das Studierendenwerk andere Möglichkeiten, als die oben beschriebenen, um die Kürzung seiner Zuwendungen zu kompensieren? Wenn ja, welche?

5. Wie viele Beschäftigte hat das Studierendenwerk Hamburg aktuell?

a. Wie viele davon sind in der Gastronomie des Studierendenwerks beschäftigt?

b. Ist es richtig, dass für die Beschäftigten in der Gastronomie zum 01.01.2006 ein so genannter Notfall-Tarifvertrag abgeschlossen und zwischenzeitlich verlängert wurde, der temporäre Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich beinhaltet?

c. Ist es richtig, dass dieser Notfall-Tarifvertrag zum 31.12.2010 ausläuft und damit auf das Studierendenwerk ab 01.01.2011 voraussichtlich höhere Personalkosten zukommen?

d. In welcher Größenordnung werden diese zusätzlichen Personalkosten voraussichtlich anfallen?

6. Wurden allgemeine Preissteigerungen (Tariferhöhungen, Energiepreissteigerungen etc.) in den vergangenen Jahren bei der Bemessung der Zuwendungen an das Studierendenwerk berücksichtigt? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

7. Werden bei der Bemessung der Zuwendungen an das Studierendenwerk für die Jahre 2011 und 2012 allgemeine Preissteigerungen berücksichtigt? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

8. Wie hoch ist aktuell der Semesterbeitrag für die Studierenden an den Hamburger Hochschulen und wie hoch war er im Sommersemester 2004? (Bitte für jede Hochschule getrennt sowie differenziert nach den einzelnen Beitragskomponenten aufführen)

9. Ist dem Senat die 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks bekannt? Wenn ja, wie schätzt er die dortige Erhebung ein, wonach Hamburg bei den Mietkosten nach München an zweiter Stelle in Deutschland steht?