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Kultursensibilität und Interkulturelle Kompetenz der Hamburger Polizei

Mittwoch, 25.09.2013

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Heutzutage kommen die Hamburgerinnen und Hamburger aus fast 180 Nationen, und fast jedes zweite neu eingeschulte Kind hat einen Migrationshintergrund. Die Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund haben sehr unterschiedliche kulturelle und religiöse Wurzeln.

Der Senat hat mit dem Hamburger Integrationskonzept auf diese gesellschaftliche Entwicklung reagiert und ein Papier vorgelegt, dessen zentrale Strategie die Interkulturelle Öffnung mit dem Ziel der Inklusion sein soll. Die Interkulturelle Öffnung der Hamburgischen Verwaltung umfasst die gesamte Organisations- und Personalentwicklung aller Behörden, aller Ämter sowie der sogenannten Regeldienste. Das Ziel ist eine Organisationskultur, die zu einer sozial und kulturell vielfältigen Gesellschaft passt – mit ihren unterschiedlichen Angeboten, Verfahren und Kommunikationsformen.

Die Hamburger Polizei leistet entsprechend ihrem politischen Auftrag eine bürgernahe Polizeiarbeit und hat täglich unzählige Kontakte mit den Hamburgerinnen und Hamburgern.

Bis vor kurzem wurde vor allem die soziale Kompetenz als zentrale Größe diskutiert, die der Erhöhung der Leistungsfähigkeit innerhalb der Polizei und der Wirkungskraft nach außen hin dient. Wenn soziale Kompetenz eine Schlüsselqualifikation in der modernen Polizeiarbeit ist, so muss angesichts des rasanten Wandels der Bevölkerungszusammensetzung Kultursensibilität und interkulturelle Kompetenz von Beamtinnen und Beamten als logische Konsequenz hinzukommen. Die Hamburger Polizei unternimmt seit geraumer Zeit verstärkte Anstrengungen, um mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die Ausbildung zum Polizisten zu gewinnen. Migranten in der Polizei sind ein nicht zu unterschätzender Beitrag für die Frage nach der Modernisierung und der Integrationsfähigkeit der Polizei insgesamt.

Ich frage den Senat

1. Wie hat sich in den letzten Jahren die Zahl der eingestellten Polizeibeamtinnen und –beamten mit Migrationshintergrund entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Gesamteinstellungszahlen darstellen).

 

2. Wie werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in der Phase der Berufsorientierung von der Stadt Hamburg angesprochen, um sie für eine Ausbildung bei der Hamburger Polizei zu interessieren?

 

3. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um Menschen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel auch als Quereinsteiger, für den Beruf des Polizisten zu interessieren?

 

4. Wie wird die Befassung mit dem Thema Interkulturalität in der Polizeiausbildung für alle sichergestellt?

 

5. Ist die Befassung mit dem Thema Interkulturalität im Allgemeinen verpflichtend?

 

6. Wenn nicht, ist beabsichtigt, sie in Zukunft verpflichtend zu machen?

 

7. Inwiefern und in welchem Umfang werden interkulturelle Fort- und Weiterbildungen angeboten?

8. Welcher Gebrauch wird von diesen Angeboten gemacht?

 

9. Ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Konzepte zu diesem Thema angedacht?

 

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)