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Kulturtaxe in Hamburg

Mittwoch, 29.09.2010

Mit der Einführung einer sog. Kulturtaxe will der Senat Hamburgs Kultur stärken. Die Kulturtaxe soll für Übernachtungen in der Hamburger Hotellerie erhoben werden. Nach der Pressemitteilung des Senats vom 22. September 2010 sollen Einnahmen aus der Kulturtaxe zu drei Vierteln „für besonders attraktive Kulturveranstaltungen mit hoher Qualität wie etwa Festivals, Ausstellungen und Theaterproduktionen sowie zu einem Viertel für die weitere Verbesserung des Marketings und Kulturtourismus verwendet“ werden.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Der Senat will Einnahmen aus der Taxe „für besonders attraktive Kulturveranstaltungen mit hoher Qualität wie etwa Festivals, Ausstellungen und Theaterproduktionen“ verwenden. Was versteht der Senat unter:

 

a. Besonders attraktiven Festivals mit hoher Qualität?

 

b. Besonders attraktiven Ausstellungen mit hoher Qualität?

 

c. Besonders attraktiven Theaterproduktionen mit hoher Qualität?

 

2. Welche weiteren Kulturveranstaltungen werden Einnahmen aus der Taxe erhalten?

 

 

3. Wer bzw. welche Fachbehörde und wer in dieser Fachbehörde entscheidet über die Verteilung der Einnahmen aus der Kulturtaxe?

 

4. Können sich Kulturschaffende direkt um Zuwendungen aus den Einnahmen der Taxe bewerben?

 

5. Welche bestehenden Institutionen bzw. Einrichtungen sollen in diesem Zusammenhang zur Verbesserung des Marketings und des Kulturtourismus beitragen und welche sind dies im Einzelnen?