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Kurz- und mittelfristige Raumbedarfe an der Universität Hamburg

Montag, 11.01.2010

Noch immer gibt es keine Entscheidung zur baulichen Zukunft der Universität Hamburg. Trotzdem haben die Fakultäten bereits jetzt einen immensen Bedarf an zusätzlichen Flächen, der durch Anmietungen gelöst werden muss. Der Senat hat in der Drs. 19/3499 geantwortet, dass es bisher keine kurz- und mittelfristige Planung gibt, die eine Lösung für diese Bedarfe aufzeigt. Stattdessen wurde auf einen noch laufenden Planungsprozess verwiesen. Seitdem ist wieder ein halbes Jahr vergangen, ohne dass sich Ergebnisse im Sinne eines Gesamtkonzeptes abzeichnen. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden neuen Bewerbungsrunde für die Bundesexzellenzinitiative erscheint es fraglich, ob der Universität rechtzeitig die Flächen zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um den Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) erfolgreich umsetzen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich die Raumsituation in den einzelnen Fakultäten und auf zentraler Ebene da? Für welche Nutzungen bestehen Platzprobleme? (Bitte möglichst detailliert aufschlüsseln)

a. An welchen Stellen sehen die einzelnen Fakultäten durch diese Platzprobleme die Umsetzung des Struktur- und Entwicklungsplanes gefährdet?

 

2. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Raum- bzw. Flächenbedarfe bestehen an den einzelnen Fakultäten und auf zentraler Ebene? (Bitte detailliert aufschlüsseln nach Art und Umfang des Bedarfs)

a. Wie sollen die in Zukunft durch weitere Anmietungen entstehenden Kosten finanziert werden?

 

3. Welche Flächen bzw. Räumlichkeiten wurden seit Juni 2009 zusätzlich zu den in Drs. 19/3499 benannten angemietet? Wie werden diese Flächen genutzt?

a. Welche Kosten entstehen der Universität durch diese Anmietungen?

 

4. Werden die Wirtschaftspläne der Fakultäten durch diese Kosten und die in Drs. 19/3499 benannten Summen belastet?

a. Wenn ja: In welchem Umfang? (Bitte nach Fakultäten aufschlüsseln)

 

5. Wie will der Senat – wie gegenüber dem designierten neuen Uni-Präsidenten versprochen – sicher stellen, dass die für die Antragstellung bei der Bundesexzellenzinitiative erforderlichen Flächen und Räume tatsächlich rechtzeitig zur Verfügung stehen und keine Verzögerungen zulasten der Universität entstehen?