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Länderübergreifendes Naherholungsgebiet und naturräumliche Einheit von der Rissen-Sülldorfer Feldmark, dem schleswig-holsteinischen Landschafts-schutzgebiet 06 (Düpenau und Mühlenau) und der Osdorfer Feldmark – auch in der Zukunft?

Dienstag, 21.10.2014

Die Osdorfer sowie die Rissen-Sülldorfer Feldmark bilden mit dem schleswig-holsteinischen Landschaftsschutzgebiet 06 (Düpenau und Mühlenau)

ein länderübergreifendes Naherholungsgebiet mit länderübergreifenden Wegeverbindungen dar. Der Senat betrachtet dies zu Recht als eine naturräumliche Einheit (siehe Drucksache 19/4782).

 

In der Vergangenheit hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt von Schenefeld mehrfach mit Anträgen zur Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet 06 beschäftigt – und bislang diese noch nicht beschlossen. Als Begründung wurde für dieses Anliegen in Schenefeld angeführt, dass für das Betriebsgelände des XFEL-Betriebsgeländes bereits größere Teile des Geländes aus dem entsprechen-den Landschaftsschutzgebiet herausgefallen sind und die restliche Fläche nicht mehr die Anforderungen eines Landschaftsschutzgebiets erfülle, da diese durch die begonnenen Bauarbeiten ebenfalls beeinträchtigt wird.

 

Das sehen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Rissen, Sülldorf und Osdorf anders, zumal das Gebiet unmittelbar an die Osdorfer und Sülldorfer Feldmark, die für den Hamburger Westen einen bedeutsamen Naherholungsraum darstellen, angrenzt. Es stellt sich bei ihnen die Frage, ob die Stadt Schenefeld bzw. der Kreis Pinneberg eine solche Veränderung einer naturräumlichen Einheit ohne Absprache mit Hamburg durchführen könnte.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Was für eine Bedeutung bemisst der Senat dem o.g. länderübergreifendem Naherholungsgebiet?

 

2. Wird das oben genannte Landschaftsschutzgebiet 06 mit der unmittelbar angrenzenden Osdorfer sowie Rissen-Sülldorfer Feldmark vom Senat immer noch als eine landschaftliche und naturräumliche Einheit betrachtet?

 

Wenn ja: Was hat dies für Auswirkungen auf etwaige Veränderungsabsichten im dem Landschaftsschutzgebiet in Schenefeld?

 

3. Welche planerische Festlegung beinhaltet das Regionale Entwicklungskonzept (REK 2000) für das o.g. Landschaftsschutzgebiet?

 

4. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie der Kreis Pinneberg das Anliegen der Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet 06 beurteilt?

 

Wenn ja, wie lautet diese und wie beurteilen die zuständigen Behörden diese Einschätzungen? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Ist über dieses Vorhaben in den Arbeitskreisen der Metropolregion Hamburg gesprochen worden?

 

Wenn ja, in welcher und mit welchem Ergebnis?

 

Wenn nein, müsste nach Einschätzung des Senats ein solches Vorhaben in den Gremien dieses länderübergreifenden Forums gesprochen werden, um etwaige Einwände im Vornherein abzuwägen?

 

6. Zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit sind seit 2007 vier Nachbarschaftsforen als informelle und grenzüberschreitende Dialogplattformen initiiert worden, um Fachbehörden und Bezirke mit den Nachbargemeinden in einen engeren Austausch zu bringen (vgl. Drucksache 20/13065). In diesem Rahmen sollen aktuelle Fragen der kommunalen Entwicklung, häufig mit räumlich-planerischem Schwerpunkt, diskutiert werden. Das Stadt-Umland-Forum Nordwest arbeitet unter der Leitung des Kreises Pinneberg seit dieser Zeit und findet etwa alle sechs Monate statt.

 

a) Ist in diesem Gremium über das Vorhaben der etwaigen Flächenherausnahme aus dem o.g. Landschaftsschutzgebiet gesprochen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

b) Welche Behörden und Einrichtungen werden zu diesen Sitzungen eingeladen?

 

7. In der Drs. 18/6496 wurde hierzu vonseiten des Senats ausgeführt, dass die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen für das XFEL-Vorhaben vor Ort durchgeführt werden sollen.

 

Welche Ausgleichsmaßnahmen für die erfolgten Eingriffe in Natur und Umwelt wurden im Bereich des Landschaftsschutzgebiet 06 (Düpenau und Mühlenau) festgelegt und durchgeführt?