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Lärmmessungen beim Haus der Jugend Tegelsbarg

Donnerstag, 30.09.2010

Das Haus der Jugend Tegelsbarg ist eine Freizeit-, Erziehungs- und Bildungsstätte, die sozialintegrative Ziele verfolgt, der politischen Bildung und den Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dient und die von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziell gefördert wird.

 

Aufgrund einer anonymen Beschwerde in der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt haben vor Ort Lärmmessungen stattgefunden. Die Beschwerde richtete sich ausschließlich gegen das am Samstagvormittag stattfindenden Projekt der „GO-KART- u. WERKSTATTGRUPPE“, das hoch anerkannt und bereits mehrfach als pädagogisch wertvoll ausgezeichnet wurde und bei dem Jugendlich ihre handwerklichen Begabungen unter Beweis stellen können.

 

Die Lärmmessung hat das Ergebnis hervorgebracht haben, dass durch dieses Projekt des Hauses der Jugend keine erheblichen Lärmimmissionen verursacht werden. In dem entsprechenden Gutachten heißt es dazu, dass der in Wohngebieten zulässige Wert von 55 Dezibel deutlich unterschritten wird. Die Verantwortlichen vor Ort wurden lediglich über die beabsichtigte Lärmmessung in Kenntnis gesetzt; ein Dialog hat jedoch nicht stattgefunden.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Welche Kosten wurden durch diese Messung des Lärmpegels verursacht und aus welchem Haushaltstitel werden sie beglichen?

2. Ist es richtig, dass zunächst die Messung angebrochen werden musste, weil von dem Rauschen der in der Umgebung befindlichen Bäume im Sommerwind eine höhere Lärmbeeinträchtigung ausging als von den fahrenden Go-Karts?

3. Ist es richtig, dass für die fahrenden Go-Karts tatsächlich lediglich ein durchschnittlicher Wert von 33 Dezibel gemessen wurde?

Wenn nein, welches konkrete Ergebnis hat die Messung hervorgebracht?

4. Ist es richtig, dass die Beschwerde über die angebliche Lärmbelästigung des Hauses der Jugend Tegelsbarg anonym erfolgt?

Wenn nein, aufgrund welchen konkreten Umstandes hat sich die zuständige Behörde dazu entschlossen, ohne einen vorherigen Dialog mit den verantwortlichen Personen des Haus der Jugend Tegelsbarg, Lärmmessungen durchzuführen?

5. Von welchen Punkten aus wurde die Lärmbeeinträchtigung gemessen, da dies bei Beschwerden nach den gesetzlichen Grundlagen vom Ort des Beschwerdeführers aus zu erfolgen hat, was bei anonymen Anzeigen naturgemäß schwierig ist?

6. Gab es bereits zuvor Beschwerden darüber, dass Lärmbelästigungen von diesem Projekt ausgehen sollen?

Wenn ja, wie viele Beschwerden sind in welchem Zeitraum diesbezüglich eingegangen und wie ist man seitens der zuständigen Behörde damit umgegangen?

7. Entspricht es der Praxis der zuständigen Behörde, auf derartige Hinweise aus der Bevölkerung – sei es anonym oder unter Namensnennung – sofort mit einer kostenintensiven Lärmmessung vor Ort zu reagieren, statt zuvor ein Gespräch mit den Verantwortlichen und dementsprechend nach anderweitigen Lösungsmöglichkeiten zu suchen?

Wenn ja, teilt der Senat meine Auffassung, dass zuerst nach anderweitigen Lösungswegen gesucht werden sollte, bevor Geld für möglicherweise überflüssige Maßnahmen ausgegeben wird?

Wenn nein, welches Vorgehen wird in derartigen Situationen üblicherweise praktiziert?

8. Warum hat sich die Behörde hier dem hier vorliegenden Fall anders entschieden und ohne Erwägung anderer Lösungsmöglichkeiten sogleich eine kostenintensive Lärmmessung in Auftrag gegeben, vor allem da der Ort des Beschwerdeführers gar nicht bekannt war und entsprechend keine auf den Beschwerdefall abgestimmte Untersuchung stattfinden konnte?