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Lärmsanierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck

Mittwoch, 27.04.2011

Der Streckenabschnitt Hamburg-St. Georg – Hamburg-Rahlstedt der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck ist in das Programm der Bundesregierung zur „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen und auf Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Mai 2007 vorgezogen worden. Im Juni 2007 wurde der Streckenabschnitt zur Bearbeitung freigegeben, anschließend wurden von der DB AG schalltechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben.

 

Nach Abschluss der schalltechnischen Untersuchungen wurden diese am 9. Februar 2009 von der DB AG vorgestellt. Ende Mai 2009 wurden die schalltechnischen Gut-achten der zuständigen Behörde zugänglich gemacht und anschließend von ihr ausgewertet. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass entlang der Strecke Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 8,96 Kilometern errichtet werden sollen. Die DB AG begann im zweiten Halbjahr 2009 mit der Erstellung der Planungen für die Lärmschutzwände im gesamten Sanierungsabschnitt (Drs. 19/3496). Zum Zeitpunkt der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 19/5508) dauerten die Planungsarbeiten noch an.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der anstehenden Lärmsanierung des Streckenabschnitts Hamburg-St. Georg – Hamburg-Rahlstedt der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck?

2. Wie weit sind die einzelnen Planungs- und Umsetzungsschritte in den beiden Bauabschnitten gediehen, welche stehen noch aus?

3. Wann soll mit dem Bau der Lärmschutzwände im ersten Bauabschnitt konkret begonnen werden, wann soll die Fertigstellung im ersten Bauabschnitt erfolgen?

4. Wie stellt sich im Übrigen der weitere zeitliche Ablauf des gesamten Lärmsanierungsverfahrens dar?

5. In der Senatsantwort in Drs. 19/5508 heißt es: „Für insgesamt 376 Wohneinheiten, bei denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten und nach der Lärmsanierungsrichtlinie keine Schallschutzwände finanziert werden, können die Grundeigentümer eine Förderung für passive Schallschutzmaßnahmen beantragen. Gleiches gilt für 113 Wohneinheiten, in denen trotz der Schallschutzwände die Sanierungsgrenzwerte weiterhin überschritten werden.“

a) In welcher Höhe erfolgt die Förderung für passive Schallschutzmaßnahmen?

b) Wie viele Grundeigentümer haben bislang eine Förderung für passive Schallschutzmaßnahmen beantragt?

6. Inwieweit haben die Anlieger in den Abschnitten Rantzaustraße und Bovestraße zwischenzeitlich ihre Bereitschaft bekundet, sich an den Kosten für den Bau von Lärmschutzwänden beteiligen zu wollen?

7. Wie viel kostet der Bau von einem Meter Lärmschutzwand im Rahmen der anstehenden Lärmsanierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck voraussichtlich durchschnittlich?