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Lärmsanierung der Eisenbahnstrecke Hamburg - Lübeck (II)

Mittwoch, 10.08.2011

Am 1. August 2011 wurde mit den Bauarbeiten für die Lärmsanierung an der Strecke Hamburg – Lübeck begonnen. Die Lärmsanierung erfolgt im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“. Entlang der Strecke sollen Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 8,96 Kilometern errichtet werden.

 

Ähnlich wie im Falle der Lärmsanierung der Güterumgehungsbahn gibt es jedoch auch an dieser Strecke eine Lücke, wo keine Lärmschutzwand gebaut werden soll. Betroffen ist ein Bereich entlang der Rantzaustraße in Marienthal, wo das erforderliche Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 nicht erreicht wird. In einem Teilabschnitt soll der Bund bereit sein, sich in Höhe des Kosten-Nutzen-Verhältnis an den Lärmsanierungskosten zu beteiligen, in einem anderen Teilabschnitt nicht, weil es hier an der Lärmbetroffenheit mangelt.

 

Bereits im November 2009 hatte die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft beantragt (Drs. 19/4647), die Stadt möge hier wie im Falle der Güterumgehungsbahn verfahren und Finanzierungsleistungen von Anliegerinnen und Anliegern zur Schließung der Finanzierungslücke um max. 100 Prozent erhöhen. Der Antrag wurde jedoch mit der damaligen Mehrheit von CDU und GAL abgelehnt. Mittlerweile liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor (Drs. 20/257), in dem die zuvor abgelehnte Forderung erneut erhoben wird.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie lang sind und wo liegen die beiden Teilabschnitte in Marienthal genau, und zwar der Teilabschnitt in dem der Bund zu einer anteiligen Finanzierung in Höhe des Kosten-Nutzen-Verhältnis bereit ist, und der andere Teilabschnitt, für den ein Bundeszuschuss nicht in Frage kommt? (Bitte in einer Karte darstellen.)

2. Inwieweit ist der Bund bereit, in dem entsprechenden Teilabschnitt in Marienthal die Lärmsanierungskosten in Höhe des Kosten-Nutzen-Verhältnis zu übernehmen und wie viel beträgt hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis?

3. Wie viel würde der Bau von Lärmschutzwänden in den beiden Teilabschnitten voraussichtlich jeweils kosten (Baukosten, Ablöse- und Rückbaukosten, Planungskosten)? Welche Beträge müssen Stadt und Anwohner voraussichtlich einkalkulieren (getrennt nach den beiden Teilabschnitten), wenn sie jeweils die Hälfte der Finanzierung der nicht vom Bund gedeckten Kosten übernehmen wollen?

4. Wann genau könnte hier der Bau der Lärmschutzwände erfolgen, in welchem Jahr müssten die Zahlungen an die Bahn geleistet werden?